Springsport – Es gibt Neuigkeiten in der Causa “RTL-Video/Barren”: Die Staatsanwaltschaft Münster stellt das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Springreiter Ludger Beerbaum ein. Der Grund: mangelnder Tatverdacht. Aufgrund eines heimlich aufgezeichneten RTL-Videos gerieten im Jänner 2022 Videos an die Öffentlichkeit, auf denen angeblich Ludger Beerbaum Pferde touchiert bzw. gebarrt habe. Wegen des Vorwurfs auf Verstoß des Tierschutzgesetzes nahm sich die Justiz der Sache an. Nun kann der Rekord-Reiter (vorerst) einen Haken dranmachen. Ausständig ist noch das Urteil der Disziplinarkommission der FN.
In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster gibt diese bekannt, dass kein hinreichender Tatverdacht bestünde, der ein Ermittlungsverfahren in der Sache gegen Ludger Beerbaum rechtfertigt:
“Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).
Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Reiter auf der Filmsequenz überhaupt um den Beschuldigten handelt bzw. der Beschuldigte die vorgeworfene Methode veranlasst oder hiervon Kenntnis gehabt hat, lässt sich nach den durchgeführten Ermittlungen nicht nachweisen, dass dem betroffenen Pferd durch den Kontakt mit der Stange – wie es die von Strafvorschrift voraussetzt – „erhebliche“ Schmerzen oder Leiden zugefügt worden sind.
Es genügt für ein strafwürdiges Verhalten nicht jede (kurzzeitige) Beeinträchtigung tierischen Wohlbefindens; diese Beeinträchtigung muss vielmehr nach Art und Dauer gewichtig („erheblich“) sein. Wie auch in gleichgelagerten Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz muss stets im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte bzw. Faktoren und der Gesamtumstände nachgewiesen werden, dass einem Tier durch ein vorgeworfenes Verhalten (oder ein Unterlassen) erhebliche (mit anderen Worten „beträchtliche“) Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
Eine festgeschriebene Bestimmung, ab welcher Tathandlung zwangsläufig die Schwelle zur Erheblichkeit erreicht bzw. überschritten ist, gibt es dabei gerade nicht. Die hier vorliegende in Augenschein genommene und ausgewertete Videosequenz lässt einen entsprechenden Nachweis (insbesondere durch einen Rückschluss aus dem Verhalten des Pferdes) nicht zu.
Das zuständige Veterinäramt hat zudem direkt Anfang Januar 2022 (mithin unverzüglich nach Bekanntwerden der Vorwürfe) den betroffenen Hof aufgesucht und keine Verstöße oder klinische Auffälligkeiten bei den Tieren bzw. tierschutzrechtliche Verstöße dokumentiert. Aus dem Prüfbericht des Veterinäramtes ergibt sich zudem, dass auch in der Vergangenheit bei den zahlreichen Exportuntersuchungen durch die beteiligten Tierärzte keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt worden seien.”
Stellungnahme Ludger Beerbaum
Ludger Beerbaum selbst sagt dazu: “Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung für mich. Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt.”
EQWO.net-News zu dem Thema:
>> EQWO.net-News: Übelste Verleumdung oder wahr? RTL sendet heute angebliche „Aufdeckerstory“ über Ludger Beerbaum
>> EQWO.net-News: RTL-Beitrag: Ludger Beerbaum äußert sich zu den „Barr“-Vorwürfen
>> EQWO.net-News: FN mit ersten Ergebnissen zu Barr-Video: „teilweise nicht touchieren“
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