Zucht – Die FEI und die WBFSH haben die Richtlinien für die Weltmeisterschaften der jungen Dressurpferde aktualisiert! Für Österreich bedeutet das konkret: Nur wenn keine AWÖ-Pferde die Mindestanforderungen erfüllen, dürfen anders gebrannte Pferde für die Startplätze nominiert werden. Wir haben alle Details zusammengefasst.
Wie in den bisherigen Richtlinien werden die Nominierungen und Nennungen weiterhin von den nationalen Verbänden (in Österreich: OEPS) vorgenommen, und die Auswahlverfahren werden von dem nationalen Verband „in enger Zusammenarbeit“ mit dem/den WBFSH-Mitgliedsgestüt(en) des jeweiligen Landes (in Österreich: AWÖ) festgelegt. Dazu und zu den Nominerungen gab es in Österreich vor der WM 2021 viel Kritik (siehe Causa Horler).
Die Erneuerungen der WBSFH betreffen den Abschnitt I.2 (Pferdeanmeldungen). Bisher hatten die Verbände die Möglichkeit Pferde zu nominieren, die nicht im heimischen Zuchtbuch eingetragen waren. Sprich: Für Österreich durften auch Hannoveraner oder Oldenburger beispielsweise an den Start gehen. Das soll nun reguliert werden.
„Home-bred“-Horses vs. „Foreign-bred“-Horses
Als „Home-bred“ gilt ein Pferd, wenn es bei seiner Geburt in einem Zuchtbuch aus dem Land des nominierenden nationalen Verbandes eingetragen sein. Diese Pferde müssen eine Universal Equine Life Number (UELN) haben, die dem Stammbuch des Herkunftslandes entspricht. Daher gelten Pferde als ausländisch gezüchtet („Foreign-Bred“), wenn sie im Land des nominierenden nationalen Verbandes geboren, aber bei der Geburt in ein WBFSH-Stutbuch aus einem anderen Land eingetragen sind.
Die World Breeding Federation of Sport Horses (WBFSH) hat die Nationen anhand der Fohlen-Anzahl pro Jahr, der Gesamtleistung und Qualität der erzeugten Dressurpferde usw. in Kategorien aufgeteilt. Die stärkste Kategorie, in der sich Deutschland, die Niederlande, Spanien, Dänemark und Schweden befinden, dürfen nur Pferde mit dem jeweiligen National-Brand nominieren.
Was das für Österreich/AWÖ bedeutet
Österreich fällt in eine andere Kategorie mit einer Ausnahme: Hier dürfen „Foreign-bred“-Pferde nominiert werden, allerdings nur wenn kein AWÖ-Pferd die Mindestkriterien von mindestens 75 % (5- und 6-jährigen) bzw. mindestens 70 % (7-jährige) bei einem CDIYH oder CDN im WM-Jahr erreicht haben. Damit solche „Foreign-Bred“-Nominierungen akzeptiert werden können, muss der Verband (OEPS) der FEI mit der Nominierungsliste eine offizielle Bestätigung vorgelegt werden, dass keine einheimischen Pferde die geforderten MERs (Mindestkriterien) erreicht haben. Damit soll die Auffüllung der Quoten mit einheimischen Pferden gefördert werden.
>> Hier geht es zu den Regeländerungen im Detail
Sichtungskriterien OEPS
Der österreichische Pferdesportverband hat die FEI-Mindestanforderungen mit eigenen Sichtungskriterien verschärft. Für die WM in Ermelo (NED) von 8. bis 11. September 2022 müssen fünf- & sechsjährige Dressurpferde anstatt dem Ergebnis aus CDIYH oder CDN, unbedingt bei einem CDIYH teilgenommen haben. Und außerdem danach (CDIYH ist Voraussetzung zur Teilnahme) beim Pflichtturnier bzw. der Sichtung starten. Diese wird heuer bereits von 30.6. bis 3.7.2022 am Reiterhof Stückler (K) stattfinden.
Weiters müssen die Pferde wie gehabt eine(n) österreichische(n) Besitzer:in und einen FEI-Pass haben, sowie in Österreich registriert sein. Brand ist hier (noch) egal.
>> Sichtungskriterien WM der jungen Dressurpferde im Detail
Weiterführende Links:
>> Sichtungskriterien OEPS
>> OEPS
>> Pferdezucht Austria
>> Neue Kriterien FEI
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