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Startseite News Präsidentin des OEPS im Recht. Medienrechtliches Urteil gegen HEUTE
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Präsidentin des OEPS im Recht. Medienrechtliches Urteil gegen HEUTE

  • Sep. 5, 2012

alt
Präsidentin des OEPS im Recht. Medienrechtliches Urteil gegen HEUTE

Medienkampagne ist rechtswidrig. Landesgericht für Strafsachen Wien entscheidet auf üble Nachrede (§ 6 MedienG) und Verletzung des Identitätsschutzes (§ 7a MedienG). Die AHVV Verlags GmbH (Periodische Druckschrift HEUTE) wurde zur Zahlung einer Entschädigung an unsere Präsidentin Max-Theurer und zur Urteilsveröffentlichung (heute in HEUTE) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Zivilverfahren ist noch anhängig.

Die von der periodischen Druckschrift HEUTE, am 12. und 13. Juni 2012  veröffentlichten Artikel über eine angebliche „Bilanzfälschung, Ermittlungen der Justiz gegen die Präsidentin, Untreue und Urkundenfälschung“ erwiesen sich als vollinhaltlich falsch.

Richtig ist vielmehr, dass eine Gruppe, rund um einen bekannten Gestütsbesitzer, dem Österreichischen Pferdesport einen Imageschaden zugefügt hat. Sie haben eine negative Medienkampagne gegen den OEPS und seine Präsidentin Sissy Max-Theurer, mit Hilfe einer PR-Agentur, inszeniert. Die meisten Medien haben dieses schäbige Vorgehen durchschaut. Die periodische Druckschrift HEUTE hat sich, trotz Rücksprache beim OEPS und umfangreicher Erklärung, täuschen lassen und journalistische Grundsätze vernachlässigt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun ein Urteil gesprochen und die periodische Druckschrift HEUTE unter anderem zur Zahlung von 3.500 Euro verpflichtet, welche Frau Max-Theurer dem Jugendbudget des OEPS zur Verfügung stellt.

Weiters wurde die AHVV Verlags GmbH rechtskräftig dazu verurteilt, nachstehende Urteilsteile im periodischen Druckwerk HEUTE (heute in HEUTE) zu veröffentlichen:

„Im Namen der Republik
1.) Durch die im periodischen Druckwerk HEUTE erschienenen Veröffentlichungen
a) vom 12.6.2012 mit der Überschrift „Bilanzfälschung? Jetzt ermittelt die Justiz gegen Olympia-Siegerin“ und dem weiteren Inhalt, die Staatsanwaltschaft beschäftige sich mit einem brisanten Fall, ein Anwalt vermute, dass die Bilanzen beim Bundes-Reitsportverband geschönt worden seien, Präsidentin des Verbandes sei Sissy Max-Theurer, der Bilanzgewinn sei falsch, weil eine wertlose Beteiligung an einem Pferdesportzentrum mit 200.000 Euro ausgewiesen worden sei, um die Wiederwahl von Max-Theurer nicht zu gefährden;
b) vom 13.6.2012 mit der Überschrift „Krimi um Reit-Olympiasiegerin: Das ist die Anzeige im Wortlaut“ und dem weiteren Inhalt, Sissy Max-Theurer und ihre Kollegen vom Reitsportverband würden durch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft massiv belastet, ihnen werde vorgeworfen, die Bilanz 2010 geschönt zu haben, eine Beteiligung an einem Pferdesportzentrum sei wertlos, sei aber in der Bilanz mit 200.000 Euro ausgewiesen, die Justiz ermittle wegen Untreue und Urkundenfälschung;
wurde in Bezug auf die Antragstellerin Elisabeth Max-Theurer in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 MedienG). Die AHVV Verlags GmbH als Medieninhaberin wurde zur Zahlung einer Entschädigung an die Antragstellerin und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt 113, am 21.8.2012“

Ein  Zivilverfahren gegen HEUTE ist noch anhängig.

alt
Veröffentlichung in „Heute“

Quelle: Pressemeldung OEPS

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