Paris 2024: Österreichisches Dressur-Team nachträglich auf Rang 8

Dressurreiten – Nachträgliches Olympia-Diplom für Victoria Max-Theurer (OÖ), Florian Bacher (ST) und Stefan Lehfellner (OÖ)! Aufgrund eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien wurde der belgischer Teamreiter Domien Michiels (BEL) im Nachhinein vom olympischen Teambewerb disqualifiziert. Somit rutschten die ursprünglich fünftplatzierten Belgier nun auf den zehnten und letzten Rang zurück.
Mit einem Gesamtscore von 211,505 Prozentpunkten beendete das rot-weiß-rote Dressurteam den Teambewerb der Olympischen Spiele von Paris eigentlich auf dem neunten Endrang. Am 22. Jänner 2025 disqualifizierte die FEI den belgischen Reiter Domien Michiels (BEL) nachträglich. Damit waren seine 72,386 % aus dem Grand Prix Special nichtig. Zuerst galt diese Entscheidung jedoch nur für die Einzelwertung, das Teamergebnis blieb unangetastet. Doch dies änderte sich nun: Das ursprünglich fünftplatzierte belgische Team rutschte auf den zehnten und letzten Platz zurück. Dadurch machte unser rot-weiß-rotes Trio einen Rang gut.
Als achtbestes Team erhalten nun Stefan Lehfellner (OÖ), Florian Bacher (ST) und Victoria Max-Theurer (OÖ) nachträglich ihr Olympia-Diplom. Diese schriftliche Auszeichnung wird jenen Athlet:innen verliehen, die in Endentscheidungen bei Olympischen Spielen Rang eins bis acht belegten. Für Victoria Max-Theurer ist es bereits die zweite Auszeichnung dieser Art: Im Jahr 2004 erreichte die Oberösterreicherin in Athen ebenfalls den achten Platz mit dem österreichischen Team.
Unerlaubte Augentropfen vom Hund
Grund für die nachträgliche Disqualifikation des Belgiers Domien Michiels ist eine verbotene Substanz in einer Dopingprobe: In der Probe vom 3. August 2024 wurde die Substanz
Dorzolamid nachgewiesen. Dorzolamid ist ein Wirkstoff, der zur Behandlung eines erhöhten Augeninnendrucks direkt ins Auge verabreicht wird. Dort ist dessen Einsatz auch zulässig. Weitere und andere Verabreichungen jedoch nicht. Da die Substanz allerdings auf anderem Wege in den Körper des belgischen Athleten gelang war, wurde dieser im Hinblick auf das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung nachträglich disqualifiziert.
Im Laufe des Verfahrens konnte geklärt werden, dass die Substanz unabsichtlich in Domien Michiels‘ Körper gelangt war, als er seinen Hund mit den Augentropfen behandelte. Da ihm keine Absicht oder schwerwiegende Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte, wurde keine weitere Sperre durch die FEI verhängt.
Weiterführende Links:
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