Corona-News | Julia Rejlek – Ab heute (16.3.) gelten in ganz Österreich aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus Ausgangsbeschränkungen. Ob das Pflegen und Bewegen des geliebten Vierbeiners ebenfalls zu unterlassen ist, war für viele unklar. Der Niederösterreichische Pferdesportverband hat jetzt die Maßnahmen und Ausnahmen rechtlich überprüfen lassen, mit dem Ergebnis: JA, ich darf in den Stall zu meinem Pferd. Rechtsanwalt Dr. Stefan Stoiber ist sich da nicht so sicher.
Bundeskanzler Sebastian Kurz hat sich in der Pressekonferenz klar ausgedrückt: Arbeit, dringende Besorgungen und zur Hilfe anderer Menschen. Das seien die drei einzigen Gründe die eigenen vier Wände zu verlassen. Außerdem seien alle sportlichen Veranstaltungen wie auch Trainings abzusagen. Jetzt stellt sich aber für Pferdebesitzer die Frage, wie schaut es bezüglich der Pflege rund um mein Pferd aus?
Den WKO-Kriterien zur Schließung diverser Betriebe zufolge, sind Reitställe hinsichtlich “Tiergesundheit und Pflege” geöffnet, der Reitbetrieb (sprich Unterricht) muss allerdings eingestellt werden. Ist aber nun die Pflege bereits durch den Einstellbetrieb wie Koppelgang und Fütterung gegeben? Mit dieser Frage hat sich der NOEPS befasst und heute das positive Ergebnis für alle Pferdebesitzer veröffentlicht:
“Es ist […] sehr wohl argumentierbar, dass aus Sicht der Tiergesundheit und Pflege ein Einsteller sehr wohl sein Pferd persönlich besuchen, pflegen und bewegen kann, insbesondere im Hochleistungssport wird das argumentierbar sein. Auch aus tierschutzrechtlichen Gründen wird man entsprechend argumentieren können, dass das Pferd weiterhin in der Art und Weise versorgt und gepflegt wird, wie es das von seinen Eigentümern gewohnt ist.”, heißt es in dem Gutachten von NOEPS-Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger. Außerdem sei ein Reitstall kein öffentlicher Raum, trotzdem müsse man im Freien auf den Ein-Meter-Abstand achten.
Aber Achtung: ein Einstellbetrieb ist nicht verpflichtet, seinen Einstellern Zutritt zu gewähren. Daher gilt: immer beim Einstellbetrieb selbst nachfragen.
Dr. Stefan Stoiber von Stoiber und Fizimayer Rechtsanwälte interpretiert das gestrige Gesetz zur Eindämmung des Coronavirus anders. Auf Facebook veröffentlicht der auf Pferderecht spezialisierte Anwalt folgendes Posting:
Er meint, dass die Grundversorgung und die Pflege durch den/die PflegerIn im Stall gegeben sei. Das Training von Pferden sei des weiteren keine unbedingte Maßnahme und daher zu unterlassen.
Vorschläge zu Maßnahmen in den Einstellbetrieben
Die Pferdezucht Austria hat einige Vorschläge zu Maßnahmen veröffentlicht, allerdings mit folgendem Hinweis:
“Es besteht grundsätzliches Betretungsverbot auch für die Besitzer der eingestellten Pferde (Freizeit- und Sportbetrieb, bzw. keine Notfall-Dienstleistungen). Nur für den Fall das der Einstellbetrieb auf die Mitarbeit der Pferdebesitzer angewiesen ist, können eingeschränkt (absolutes Minimum) und unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen (mind. 1 Meter zu anderen Personen) betriebsfremde Personen eingesetzt werden.”
Ob hier mit “Mitarbeit” auch die tägliche Bewegung der Pferde gemeint ist, bleibt offen.
Folgende mögliche Maßnahmen werden aufgeführt:
- Reitunterricht ist laut Bundesministerium ausnahmslos einzustellen!
- Sicherstellen, dass nicht zu viele Personen zugleich am Betrieb sind. Wenn es durch Schulfrei und Sperre der Universitäten zu erhöhten Frequenzen kommen sollte, könnte evtl. die Erstellung eines Besuchsplanes über Internet oder WhatsApp notwendig werden!
- Gemeinschaftsräume wie Reiterstüberl etc. nicht oder nur einzeln nutzen.
- Vermehrte Aufmerksamkeit auf Hygiene in den Toiletten, öfters Händewaschen sollte sowieso schon durchgeführt werden und selbstverständlich sein!
- In Sattelkammer oder ähnliche enge Räume nur einzeln eintreten!
- Bei Benützung von gemeinsam genutzten Geräten wie Besen Scheibtruhe etc.oder auch die Zaungriffe unbedingt Handschuhe tragen!
- Möglichst große Abstände zueinander halten mind. 1 – 3 Meter– kein Hände schütteln oder ähnliche Berührungen!
- Nur eine Person pro Pferd – keine Verwandten, Freunde, SchulkollegInnen etc. auf den Betrieb mitbringen!
- Die Aufenthaltsdauer am Betrieb so kurz wie möglich halten.
- Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist eine sofortige Meldung an den Reitstallbetreiber verpflichtend. Diese darf aber ausschließlich telefonisch oder übers Internet erfolgen.
- Keinesfalls dürfen Personen mit Krankheitssymptomen am Betrieb erscheinen!!! Auf Wunsch wird eine Betreuung des Pferdes organisiert!
Was sagen Politiker und Politikerinnen dazu?
Tirols Landeshauptmann Günther Platter hat am Wochenende eine Ausgangssperre für Tirol verordnet. Diese würde jedoch von den Polizistin mit “Fingerspitzengefühl” durch geführt werden, ein Jogger alleine im Wald nicht bestraft werden. (Quelle:ORF)
Bei seinen Covid-19-Updates via Facebook findet sich auch dieses FAQ:
Karoline Edtstadler, Bundesministerin für EU und Verfassung, sagte heute (16.3.) in einem Puls4-Interview, dass die Österreicher und Österreicherinnen sowohl mit ihrem Hund spazieren, als auch das Pferd bewegen dürften. Dies allerdings so gut es geht alleine und maximal zu fünft.
Hier das gesamte Interview: www.puls4.com (ab Minute 2:00)
Zusammenfassend kann man also sagen, dass sich die Anwälte nicht einig sind, was die Auslegung der neuen Gesetze angeht. Es wird wohl im Ermessen eines jeden Einzelnen liegen, bzw. im Ermessen der Exekutive. Wenn wir uns allerdings im Stall aufhalten, sollte das unbedingt mit Hirn erfolgen!
In diesem Sinne: bleibt gesund und gemeinsam schaffen wir das!
Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist keine Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.