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Startseite News OEPS: Turniere vorerst nur für Pferdesportler:innen mit Lizenz möglich?
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OEPS: Turniere vorerst nur für Pferdesportler:innen mit Lizenz möglich?

  • Mai 23, 2021
Das EM-Debüt gerockt: Michaela Kuntner und ihr Haflingerwallach Stockholm. © Petra Kerschbaum
Das EM-Debüt gerockt: Michaela Kuntner und ihr Haflingerwallach Stockholm. © Petra Kerschbaum
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Dressur, Springen – Der österreichische Turnier-Reitsport findet trotz Ende des Lockdowns weiterhin ohne lizenzfreie Reiter:innen statt. Diese Empfehlung gibt der OEPS den Veranstaltern. Die Begründung des Verbandes, und wieso nicht alle dieser Meinung sind, haben wir zusammengefasst.

Das EM-Debüt gerockt: Michaela Kuntner und ihr Haflingerwallach Stockholm. © Petra Kerschbaum
Statt endlich wieder Amateursport, sollen laut OEPS immer noch nur Spitzensport-Veranstaltungen erlaubt sein. Am Foto: Michaela Kuntner und Haflingerwallach Stockholm. © Petra Kerschbaum

Das sagt der OEPS
„Weil Turniere nach wie vor nur als Veranstaltungen im und für den Spitzensport erlaubt sind, können lizenzfreie StarterInnen leider nicht daran teilnehmen“,
lautet die Empfehlung des OEPS auf seiner Website für alle Veranstalter von Reitsport-Veranstaltungen. Diese Interpretation sei gemeinsam mit Juristen getroffen worden.

Im Gespräch mit EQWO.net versichert der Österreichische Pferdesportverband, dass in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium an einer Lösung gearbeitet werden würde: „Wir gehen mit dieser Empfehlung an die Veranstalter auf Nummer sicher und haben sie in Abstimmung mit unserer Juristin getroffen. Sollte sich etwas ändern, bzw. vom Ministerium das OK kommen, werden wir unsere Empfehlungen sofort ändern.“

Dem Verband sei bewusst, dass die aktuelle Lockerungsverordnung für Veranstalter und lizenzfreie Turnierreiter:innen aktuell (noch) keine Erleichterungen gebracht habe.

Interpretation überhaupt notwendig?
Auf der Website des Bundesministeriums für Sport wird in den FAQ’s bezüglich Zusammenkünfte/Veranstaltungen folgendes festgehalten:

„Auf nicht-öffentlichen Sportstätten sind Zusammenkünfte zur Sportausübung indoor wie outdoor in sportarttypischen Gruppengrößen zwischen 5-22 Uhr erlaubt. Auf Indoor-Sportstätten müssen aber pro Person 20 m² zur Verfügung stehen und für Sportarten ohne definierte sportarttypische Gruppengröße sind max. 4 Personen zulässig – darüber hinaus sind angezeigte Veranstaltungen bis zu einer Teilnehmeranzahl von 50 Personen zulässig.“

https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

Sogar Zuschauer werden wieder ermöglicht, unter der Bedingung der Kontaktdaten-Aufnahme, Meldung der Veranstaltung, gekennzeichneten Sitzplätzen usw. indoor bis zu 1500 und outdoor bis zu 3000 Zuschauer:innen!

Der Präsident des niederösterreichischen Pferdesportverbandes Gerold Dautzenberg ist über die Empfehlung des OEPS verwundert und sieht in der Verordnung keinen Interpretationsspielraum. Für ihn ist klar: (lizenzfreier) Amateursport ist laut Verordnung erlaubt:

NOEPS-Präsident Gerold Dautzenberg © noeps.at

„Ich verstehe nicht, warum wir die Jugend schädigen, obwohl es von unserem höchsten Organ, der Sport Austria, gar nicht empfohlen wird“, Wettkämpfe und Veranstaltungen seien in sportarttypischer Gruppengröße in nicht-öffentlichen Sportstätten, wie Reitställe es sind, eindeutig erlaubt, betont der Präsident von 15.000 Mitgliedern. Selbstverständlich aber immer unter Einhaltung aller Coronamaßnahmen. Oft seien diese im Reitsport sehr leicht einzuhalten: 20m² pro Person stünden in Reithallen oder gar auf Reitplätzen oft um ein Vielfaches zur Verfügung.

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Mehrere Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich hätten bereits Zusammenkünfte (wie Veranstaltungen in der neuesten Verordnung bezeichnet werden) mit lizenzfreien Bewerben genehmigt, für Gerold Dautzenberg ein eindeutiger Beweis, dass lizenzfreie Bewerbe stattfinden dürfen, ein Gespräch mit den Juristen vom Land Niederösterreich soll in Kürze Aufklärung bringen.

Mögliche Lösung Startkarte?
Der OEPS verweist in seinen Empfehlungen auch auf die Startkartenausstellung gemäß § 18 der ÖTO.

Die Österreichische Turnierordnung ÖTO hat neben den Lizenzen auch Startkarten als mögliche Berechtigung zur Teilnahmen an Turnieren eingeführt. Diese werden speziell in den Sparten Islandpferde, Western, Horseball, Polo und Voltigieren eingesetzt, es gibt aber auch eine Startkarte „Allgemein“, mit der Voraussetzung Reiterpass. Diese gilt aktuell für Distanzreiten, Damensattelreiten (bis Kl. L in Damensattelbewerben), Haflinger (bis Klasse A bei Haflingerbewerben), Noriker (bis Klasse L bei Norikerbewerben), Vollblutaraber (bis Klasse L bei Vollblutarberbewerben), Orientierungsreiten, Pony (bis Klasse L bei Ponybewerben) und Mounted Games.

Weiterführende Links:
>> BM für Sport FAQ
>> Sport Austria FAQ
>> Lockerungsverordnung
>> OEPS Empfehlungen

Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist keine Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.

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