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Startseite News Landgericht Dortmund stoppt FN-Sperre gegen Alessandra Reich
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Landgericht Dortmund stoppt FN-Sperre gegen Alessandra Reich

  • Mai 22, 2026
Das Landesgericht Dortmund erteilte durch eine einstweilige Verfügung ein Ende der Sperre von Alessandra Reich. © shutterstock / Pakhnyushchy
Das Landesgericht Dortmund erteilte durch eine einstweilige Verfügung ein Ende der Sperre von Alessandra Reich. © shutterstock / Pakhnyushchy

Springreiten – Nachdem der OEPS die vorläufige Sperre gegen die österreichische EM-Reiterin Alessandra Reich aufgehoben hatte, verfügte nun auch ein Gericht über die Aufhebung der Sperre der FN.

Alessandra Reich war aufgrund eines Video-Zusammenschnittes, wo die 29-jährige beim Gebrauch der Gerte zu sehen ist. Ende April erteilte der Österreichische Pferdesportverband OEPS Reich dafür eine vorläufige dreimonatige Sperre. Diese wurde am 19.5. unter der neuen Führung des Verbandes wieder aufgehoben. Die Begründung: Der oberste Berufungs- und Strafausschuss sah keine Vorraussetzung einer notwendige sofortige Maßnahme (EQWO.net berichtete).

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung FN sperrte Alessandra Reich im selben Zug wie der deutsche Nachbarverband, zog die Sperre jedoch nicht zurück. Das wurde nun durch eine Verfügung des Landesgericht Dortmund erwirkt. Die in Deutschland ansässige EM-Teilnehmerin darf nun wieder als Reiterin und Trainerin an internationalen und nationalen Turnieren teilnehmen.

Die ganze Pressemitteilung

„Das Landgericht Dortmund hat im Rahmen einer einstweiligen Zwischenverfügung der Springreiterin Alessandra Reich gegen die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) die vorläufige Sperre des Verbandes aufgehoben. Alessandra Reich darf ab sofort wieder an allen Turnieren teilnehmen.

Bereits am 13. Mai 2026 hatte der Oberste Berufungs- und Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) die vorläufige Maßnahme gegen Alessandra Reich aufgehoben – mit der Begründung, auf Basis der Originalvideos seien die Voraussetzungen für einen Soforteingriff nicht gegeben. Die deutsche FN hatte ihre eigene Sperre zuvor ausdrücklich mit dem „Gleichlauf“ zur OEPS-Entscheidung begründet. Als der OEPS noch am selben Tag seine Maßnahme aufhob, hielt die FN entgegen ihrer eigenen Begründung an der Sperre fest – und ließ sie zugleich öffentlichkeitswirksam auf der eigenen Plattform „Pferd Aktuell“ laufen.

Die FN ist damit gleich in mehrfacher Hinsicht über das Ziel hinausgeschossen:

  • Sperre ohne Anhörung: Verhängt am 28. April 2026 – das Anhörungsschreiben datiert vom 30. April 2026.
  • Keine Dringlichkeit: Die Videos stammen aus September 2025 bis Februar 2026, teils über sieben Monate alt.
  • Bruch der eigenen Zusage: Den „Gleichlauf“ mit dem OEPS hielt die FN nur so lange ein, wie er belastend wirkte.
  • FEI ohne Beanstandung: Alle Ritte fanden unter Aufsicht von FEI-Richtern und Stewards statt – keine Verwarnung, keine Gelbe Karte, kein Verfahren.

In der Gesamtschau drängt sich der Eindruck auf, dass es der deutschen reiterlichen Vereinigung weniger um eine faire, regelkonforme Prüfung des Sachverhalts ging als um öffentliche Außenwirkung unter medialem Druck – zulasten einer Sportlerin, der nicht einmal Gelegenheit gegeben wurde, sich vorher zu äußern. Aus Sicht der Reiterin und ihrer Rechtsvertretung wirft das Vorgehen der FN auch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung auf.

In Fällen mit festgestellten Regelverstößen von großen reiterlichen Profilen in 2025 wurden Verwarnungen und Geldstrafen ausgesprochen. Gegen Alessandra Reich als erstmalig Beschuldigte wurde dagegen ohne vorherige Anhörung zunächst eine 6-monatige, dann eine 3-monatige Wettkampfssperre verhängt – ein faktisches Berufsverbot für eine professionelle Springreiterin.

Statement von Alessandra Reich

„Ich bin einfach erleichtert, wieder reiten zu dürfen. Pferde sind mein Leben und mein Beruf. In den letzten Wochen wurde mir beides genommen, ohne dass mir vorher jemand zugehört hat. Jetzt liegt mein Fokus wieder dort, wo er hingehört: bei meinen Pferden, meinen Schülern und der Saison.“

Kritik der Deutschen Reiterlichen Vereinigung „Pferdesport Deutschland“

„Pferdesport Deutschland“ hat sich dazu kritisch geäußert. Die Aussagen seien inhaltlich falsch:

„Die Reiterin wurde unmittelbar nach Beschluss über die vorläufige Anhörung angehört. Das entspricht den Regelungen in der LPO, § 930 Ziffer 2. Die Reiterin hat auch Stellung bezogen. Wir hatten im letzten Jahr drei Berufsreiter mit rechtskräftigen vorläufigen Suspendierungen sanktioniert, wegen tierschutzrelevanter Sachverhalte. Eine Verwarnung wurde von unserer Disziplinarkommission im Jahr 2025 in keinem Fall ausgesprochen. Eine isolierte Geldstrafe wurde im Jahr 2025 von unserer Disziplinarkommission ebenfalls nicht ausgesprochen. Insofern entbehren die Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit und zur Gleichbehandlung jeglicher Grundlage.“

>> Mehr Infos gibt es hier

Weiterführende Links:
>> Alessandra Reich für 3 Monate gesperrt

Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist keine Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.

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