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Startseite News Gericht entschied: Käuferin darf bockiges Pferde zurückgeben
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Gericht entschied: Käuferin darf bockiges Pferde zurückgeben

  • Juni 19, 2018
Das Gericht entschied: Das bockige Pferd entsprach nicht der Kaufvereinbarung, der Verkäufer muss es zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. © shutterstock / Pakhnyushchy
Das Gericht entschied: Das bockige Pferd entsprach nicht der Kaufvereinbarung, der Verkäufer muss es zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. © shutterstock / Pakhnyushchy

CM | News aus der Welt – Eine 58-jährige New Yorkerin kaufte in Deutschland um 55.000 Euro ein Pferd. Die Reiterin hatte erst im Alter von 58 Jahren reiten gelernt und suchte ein umgängliches, leicht zu reitendes Pferd. Als sich dieses als nur schwer zu handhaben herausstellte, wollte sie es zurückgeben, musste jedoch den Weg zum Gericht antreten, da der Verkäufer das Pferd nicht zurücknehmen wollte.

Das Gericht entschied: Das bockige Pferd entsprach nicht der Kaufvereinbarung, der Verkäufer muss es zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. © shutterstock / Pakhnyushchy
Das Gericht entschied: Das bockige Pferd entsprach nicht der Kaufvereinbarung, der Verkäufer muss es zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. © shutterstock / Pakhnyushchy

Nach drei Proberitten kaufte die Frau das Pferd „Comingo“ von einem Verkäufer aus dem Kreis Emsland (GER). Schnell stellte sich heraus, dass das Pferd schwer zu reiten war. Die Klägerin wollte wegen Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten, da das Pferd nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Der Verkäufer lehnte ab. Das Gericht gab der Reiterin Recht, denn Zeugen hätten bestätigt, dass das Pferd misstrauisch und unberechenbar sei. Eine Sachverständige beurteilte das Pferd als „nicht für Anfänger geeignet“. Der Verkäufer muss das Tier zurücknehmen und den Kaufpreis von 55.000 Euro erstatten.

Quelle: www.welt.de

Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist KEINE Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.

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