Zucht – Die Westfälische Hauptkörung der Reitpferdehengste sorgte im Nachgang für viel Gesprächsstoff in den sozialen Medien. Es wurde über die gesundheitliche Körfähigkeit der Hengste und die Preise der Hengstmärkte diskutiert. Jetzt nimmt das Westfälische Pferdestammbuch selbst Stellung zu der Thematik und betont, dass alle auf der Körung gezeigten Hengste nach den Statuten der deutschlandweiten Zuchtverbandsordnung vollumfänglich körfähig waren. EQWO.net hat nachgeforscht: Wann ist ein Hengst eigentlicht nicht körfähig/ bzw. noch körfähig?
Westfalens Auktionsleiter Thomas Münch meldete sich nach den Diskussionen rund um die Körfähigkeit und der Preissituation der Hengstmärkte via Pressemitteilung zu Wort. Dort heißt es:
„Es sei schlichtweg falsch den Auktionen ein Scheingeschäft zu unterstellen. Die Aussteller des Westfälischen Pferdestammbuchs verkaufen ihre Pferde in der Auktion wie zugeschlagen. Die Kunden bezahlen wie zugeschlagen ihre erworbenen Pferde. Kam es in der Vergangenheit zu Reklamationen bzw. Minderungen so würde, denke ich, jeder Käufer bei einer positiven Blutprobe oder einem nicht fruchtbaren Junghengst diesen Weg gehen. Das Westfälische Pferdestammbuch steht für Transparenz und Ehrlichkeit! Dies zeigt auch der Umgang mit nicht verkauften Auktionspferden in der Öffentlichkeit. Als einer der wenigen deutschen Zuchtverbände werden in den Auktionsstatistiken des Westfälischen Pferdestammbuchs nicht verkaufte Pferde angegeben und die Gesamtstatistik um diese bereinigt. Auf dem diesjährigen Hengstmarkt der springbetonten Hengste konnte der Siegerhengst nicht den gewünschten Zuschlagspreis erreichen. Auch dies wurde so öffentlich kommuniziert.“
Damit ist der springbetonte Siegerhengst Kopfnummer 68 v. Conthargos x Casall gemeint. Der talentierte Junghengst konnte in der Auktion am 7. Dezember nicht den gewünschten Preis erzielen, dies wurde so in der Pressemitteilung veröffentlicht.
„Alle Hengste nach Statuten körfähig“
Die Aussteller der Köraspiranten müssen allesamt vor der Hauptkörung ein röntgenologisches Untersuchungsergebnis vorlegen. Drei Fachtierärzte beurteilen diese unabhängig voneinander, so das Westfälische Pferdestammbuch. Thomas Münch betont: „Alle auf der Körung gezeigten Hengste waren nach den Statuten der deutschlandweiten Zuchtverbandsordnung vollumfänglich körfähig.“ Ebenso seien alle Hengste auf dauernde Unbrauchbarkeit versichert.
Hengste dürfen mit geringgradigen Befunden gekört werden
Die angesprochenen Diskussionen betreffen den dressurbetonten Siegerhengst v. Viva Gold. Ihm wurde auf den Sozialen Medien angelastet diverse Befunde aufzuweisen, wie ein OCD-Befund (Chip), Spat, Huf-Fehlstellung, oder eine Nackenband-Problematik. Aber ist das überhaupt ein Grund für eine Nicht-Körung, sollte es der Wahrheit entsprechen?
Auf der Website des Westfälischen Pferdestammbuch ist die Vorlage der Röntgenbescheinigung zum Download bereitgestellt. In dieser wird klar: (geringgradige) Befunde nehmen keinen Einfluss auf die Körfähigkeit der Junghengste. Weiters müssen keine Röntgen-Bilder von der Wirbelsäule vorliegen.
Nicht als körfähig gelten Hengste mit OCD-Befund (Chip) im Kniegelenk, in beiden Sprunggelenken oder in mehr als drei Gelenken insgesamt. Auch mit mittel-& hochgradigen Spat-Befund oder Zysten darf ein Hengst sich nicht vermehren.
Quelle: Pressemitteilung
Weiterführende Links:
>> EQWO.net-News: Westfalen-Siegerhengst v. Viva Gold für 1,2 Millionen Euro versteigert
>> EQWO.net-News: Diskussionen um Westfalen’s 1,2 Millionen-Euro-Hengst: Unzureichender TÜV?
>> Westfälisches Pferdestammbuch
>> Körergebnis
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