Springreiten – Unschöne Bilder, die wir vom CSN in Ebreichsdorf (NÖ) zu sehen bekamen, als der Niederösterreicher Günter Wintersberger seinem Pferd nach einer Verweigerung u.a. mit der Gerte auf den Kopf schlug. Nach der Veröffentlichung des Videos durch den österreichischen Tierschutzverein und einer Anzeige des Verbandes wurde er nun vom OEPS aufgrund von unreiterlichem Benehmen, nicht pferdegerechter Behandlung sowie der Schädigung des Pferdesports vorläufig für drei Monate von sämtlichen Turnieren ausgeschlossen und den Turnierplätzen verwiesen.
Am 11. Juni 2022 kam es im Ebreichspark zu dem Vorfall: Günter Wintersberger (NÖ) startete mit seinem 17-jährigen Hannoveraner Wallach Champ of Class über 120 cm. Beim zweiten Sprung verweigerte das Pferd und der Reiter bestrafte dies mit zahlreichen Gertenhieben u.a. gegen den Kopf des Tieres. Anschließend ritt er ohne Abläuten durch das Richterkollegium weiter und schloss den Parcours mit 16,25 Fehlerpunkten als 24. ab. All das wurde von Clipmyhorse.tv festgehalten, aktuell ist das Video jedoch nicht mehr im Archiv nachzusehen, nur auf dem Facebook-Account des österreichischen Tierschutzvereines. Negativer Beigeschmack: keiner der Richter:innen sah den Vorfall, der 55-jährige Reiter bekam weder eine gelbe noch eine rote Karte.
Der OEPS (=österreichischer Pferdesportverband) allerdings distanzierte sich sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls und zeigte den Fall beim Disziplinarausschuss an. Eine Woche später kam nun das vorläufige Urteil, bis die strafrechtlichen Konsequenzen, sowie die endgültige Strafe durch den Verband feststehen: „Der Strafausschuss des OEPS hat am 20.6.2022 durch den Vorsitzenden gem. § 2021 ÖTO eine vorläufige Maßnahme gegen Herrn Günter Wintersberger erlassen und diesen für eine Dauer von 3 Monaten von der Teilnahme an sämtlichen pferdesportlichen Veranstaltungen ausgeschlossen und von sämtlichen Turnierplätzen verwiesen.“
Die Begründung des OEPS lautete:
Von 10. Juni 2022 bis 12. Juni 2022 hat in Ebreichsdorf (CSN-A CSN-B) eine Turnierveranstaltung stattgefunden, bei der Günter Wintersberger an drei Tagen mit dem Pferd „Camp of Class 6“ teilgenommen hat. Bei der am 11.6.2022 stattgefunden Standardspringprüfung kam es zu einem Ungehorsam des Pferdes und nachfolgend zu massiven Überschreitungen der Bestrafung des Pferdes insbesondere Gertenhiebe gegen den Pferdekopf. Erschwerend kommt hinzu, dass bereits am Vortag bzw. am ersten Turniertag ebenfalls schwere Misshandlungen des Pferdes vor den Augen der Öffentlichkeit wahrzunehmen waren. Insbesondere die Vorkommnisse am 2. Turniertag wurden von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen, was dem Ansehen des Pferdesports erheblich geschadet hat.
Dem Vorsitzenden des Strafausschusses liegen mehrere Videoaufnahmen, von Ritten des Günter Wintersberger vor, deren Echtheit unbedenklich ist, sodass die Voraussetzung des dringenden Tatverdachtes, nämlich eines Verstoßes gegen §2011 der ÖTO in concreto Punkt 2.1 (Schädigung des Ansehens des Pferdesports) weiters Pkt. 2.2 (unreiterliches oder unsportliches Benehmen) weiters Pkt. 2.4 (nicht pferdegerechte Behandlung des Pferdes) gegeben ist.
Großer Schaden für den Pferdesport
Für den Pferdesport ist das ein weiterer Tiefschlag im öffentlichen Ansehen und befeuert das ständige Abnehmen der Unterstützung der breiten Masse für unseren Sport, der schon lange im Kreuzfeuer der Kritik steht. Für Organisationen wie die Peta oder Epona ist der Vorfall wiederum Wasser auf die Mühlen ihrer Propaganda gegen den Pferdesport. Langfristig schadet das Verhalten des Reiters auch dem ganzen Pferdesport, der von guter Presse, Tierfreundlichkeit, positiver Stimmung und breitenwirksamer Aufmerksamkeit abhängt, um sich selbst überhaupt finanzieren zu können. Oder warum sollen Sponsoren Turniere unterstützen, wenn der Pferdesport wegen solcher Reiter:innen in Misskredit gerät?
Weiterführende Links:
>> Ebreichspark (Magna Racino)
>> Veranstalter Team Horse Queen
>> Ergebnisliste
Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist keine Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.