Bereits im Mai 2014 hat der Österreichische Pferdesportverband OEPS ein Positionspapier verfasst und veröffentlicht (siehe Pferderevue 7/2014), das im Wesentlichen dasselbe Ziel verfolgt wie die jüngst von der Zentralen Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Pferdezüchter (ZAP) lancierte Petition. Mit einem Unterschied: Der OEPS fühlt sich für alle seine Mitglieder verantwortlich und vertritt sowohl gewerbliche als auch landwirtschaftliche Einstellbetriebe.
Der OEPS setzt sich klar dafür ein, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe, die Pferde einstellen, weiterhin als landwirtschaftliche Betriebe arbeiten können und damit das Einstellen von Pferden für Pferdehalter leistbar bleibt. Die Haltung von Pferden für Hobby und Sport muss auch in Zukunft für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen finanziell möglich sein. Die kleinen landwirtschaftlichen Pferdeeinstellbetriebe erfüllen einen wichtigen Beitrag im Sinne der Unterstützung des Sportes und einer ökologisch sinnvollen Erhaltung unserer Kulturlandschaft. Nach der neuen Umsatzsteuerregelung ist es die immer strengere Auslegung des Nebengewerbes, die landwirtschaftliche Pferdehalter in Bedrängnis bringt.
Kurz zum Hintergrund
Viele der landwirtschaftlichen Betriebe, die Pferdehaltung als Nebengewerbe betreiben, sind nach geltendem Gewerberecht eigentlich als Gewerbebetriebe einzustufen. Grund dafür ist, dass das Kriterium für ein Nebengewerbe, die Unterordnung, zunehmen rigider interpretiert wird. Wurde zunächst ein Verhältnis bei 51 % zu 49 % zugrundegelegt, geht man heute von 25 : 75 aus bzw. wird bereits eine Geringfügigkeit postuliert, was einen Anteil der Pferdehaltung von 10 bis 15 % bedeuten würde.
Kommt die prüfende Behörde zum Schluss, es handle sich beim vorliegenden Betrieb um einen Gewerbebetrieb, bedarf es – neben verschärften Auflagen, der notwendigen Einholung einer Betriebsanlagengenehmigung, der Pflichtversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung, einer erhöhten Grundsteuer u. v. a. m. – in solchen Fällen auch einer Umwidmung der Betriebsflächen, denn Gewerbebetriebe sind in der Flächenwidmung Grünland nicht erlaubt und daher von einer Betriebssperre bzw. einem Abbruch bedroht.
Vor kurzem wurde das Flächenwidmungsproblem für typisch bäuerliche Pensionspferdehalter zumindest für Niederösterreich durch eine Novelle des Raumordnungsgesetzes gelöst. Demnach sind nun auch gewerbliche Pensionspferdehaltungsbetriebe in der Widmungsart Grünland zulässig, wenn hierfür überwiegend eigene Erzeugnisse (Heu, Stroh, Hafer) aufgewendet werden. Auf Bundesebene gibt es allerdings nach wie vor keine Lösung, es ist zu befürchten, dass Betriebe, die die genannten Auflagen nicht erfüllen können, eine Pferdehaltung in Zukunft nicht mehr leisten können. Derzeit geht man von rund 5000 betroffenen Betrieben aus – die negativen Auswirkungen auf die gesamte Pferdewirtschaft lassen sich leicht nachvollziehen.
Interessanterweise ist Österreich das einzige Land, das die Unterordnung so rigide auslegt, in allen anderen EU-Ländern gibt es einen Flächenschlüssel. In diese Richtung gehen auch die Bemühungen des Österreichischen Pferdesportverbandes OEPS als Vertreter beider Betriebsformen, der gewerblichen wie auch landwirtschaftliche Einstellbetriebe. Bereits im Mai 2014 hat der OEPS ein Positionspapier verfasst und veröffentlicht (siehe Pferderevue 7/2014), das im Wesentlichen dasselbe Ziel verfolgt wie die jüngst von der ZAP lancierte Petition.
Position des OEPS
„Der OEPS setzt sich dafür ein, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe, die Pferde einstellen, weiterhin als landwirtschaftliche Betriebe arbeiten können und damit das Einstellen von Pferden für Pferdehalter leistbar bleibt. Die Haltung von Pferden für Hobby und Sport muss auch in Zukunft für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen finanziell möglich sein. Die kleinen landwirtschaftlichen Pferdeeinstellbetriebe erfüllen einen wichtigen Beitrag im Sinne der Unterstützung des Sportes und einer ökologisch sinnvollen Erhaltung unserer Kulturlandschaft.
Das Positionspapier wurde allen involvierten Stellen (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer) zur Kenntnis gebracht. Es wurde auch versucht, Gespräche mit den zuständigen Stellen zu führen. Da der OEPS allerdings in der Sache nicht Partei ist (der OEPS fungiert nur als Fachverband), ist er auf den guten Willen der Kammern und Ministerien angewiesen. Gestützt auf die Ergebnisse der aktuellen Online-Umfrage „Zusammen gegen die Teuerung in der Pferderhaltung“ des OEPS wird weiterhin intensiv das Gespräch gesucht.
Inhaltliche Position des OEPS zur gewerberechtlichen Behandlung der Pensionspferdehaltung:
Die derzeit ausgeübte Pensionspferdehalter im Rahmen des bäuerlichen Nebengewerbes muss auch weiterhin – weitestgehend unter den derzeitigen Bedingungen – möglich sein.
Diese Bedingungen sind:
» Die Pensionspferdehaltung erfolgt flächengebunden. Der GVE-Besatz pro Hektar orientiert sich dabei an den Vorgaben für den zulässigen Stickstoffeintrag.
» Die Pensionspferdehaltung ist als landwirtschaftliche Tätigkeit anzuerkennen. Damit fällt auch das Erfordernis, dass die Tätigkeit untergeordnet ist, weg.
» Für Tätigkeiten, die über die Tierhaltung hinausgehen, gelten dieselben Bestimmungen wie bei allen anderen landwirtschaftlichen Betrieben.
Mit diesen einfachen Festlegungen wird sichergestellt, dass die Pensionspferdehaltung in der derzeitigen Form weiter möglich ist, dass aber unerwünschte Auswüchse verhindert werden können.
Die Definition der Pensionspferdehaltung als landwirtschaftliche Tätigkeit ist sachlich gerechtfertigt. Es ist nicht einzusehen, dass die flächengebundene Pferdehaltung anders gesehen wird, als die Haltung anderer landwirtschaftlicher Tiere wie Rindern, Schafe, Ziegen oder Lamas. Die Haltung der Pferde mit Fütterung und Pflege ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich die Pferde nicht im Eigentum des Halters befinden. Sie befinden sich jedenfalls im Gewahrsam und in der Verantwortung des Pensionspferdehalters. Die Pferdehaltung erfordert zumindest dieselben fachlichen Voraussetzungen wie die Haltung anderer landwirtschaftlicher Tiere.
Die Flächenbindung stellt sicher, dass die Pensionspferdehaltung nachhaltig und ökologisch verträglich erfolgt.
Im Sinne eine gemeinsamen Anstrengung begrüßt und unterstützt der OEPS jede Aktivität, die seinen Mitgliedern und der Pferdewirtschaft eine Verbesserung der Zukunftsaussichten bringt.“
Petition für faire Bedingungen in Österreichs Pferdewirtschaft
Die immer strengere Auslegung der Gewerbeordnung schwebt wie ein Damoklesschwert über vielen landwirtschaftlichen Pferdeeinstellbetrieben in Österreich. In einer Online-Petition fordert die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Pferdezüchter nun eine entsprechende Anpassung, damit betroffene Betriebe auch weiterhin reelle Überlebenschancen haben.
Hier geht’s zu Petition »
Quelle: OEPS/Pressemitteilung