FEI Statement zu den Bloodrule Disqualifikationen in Rio


Laut Artikel 242.3.1. des FEI Reglements wird „eine Disqualifikation bei jeglichen Blutspuren an den Flanken, den Nüstern und dem Mund – es sei denn, das Pferd hat sich auf die Zunge gebissen und dies ist ersichtlich -, sowie bei Blutspuren und Verletzungen
die irgendwo am Pferdekörper durch übermäßigen Sporten- und/oder Gertengebrauch entstehen durchgeführt.“
„Stephan benutzte die Sporen um sein Pferd anzutreiben, leider verletzten sie die Haut, sodass sein Pferd blutete“, kommentierte der brasilianische Tierarzt Rogério Saito den Fall.
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Quelle: Pressemitteilung FEI / Übersetzung © EQWO.net