Von einem interessanten Gerichtsverfahren in Deutschland rund um die Frage der Mitschuld bei Koppelunfällen berichtet die Pferderevue auf ihrer website. In einem Rechtsstreit rund um einen Weideunfall wurde in Bayern nämlich ein interessantes Urteil gefällt. Dabei wurde der von Versicherungen gängigen Vorgehensweise, bei Weideunfällen die Entschädigung im Zuge der Tierhaftpflicht grundsätzlich um 50 Prozent zu kürzen, Einhalt geboten.
Inwieweit sich das auch auf Österreichs Rechtslage umlegen lässt, lesen Sie hier.
Quelle: pferderevue.at / Text:© EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net