CM | Sonstiges – Ein Pferd, das als geländesicheres und nervenstarkes Anfängerpferd für 6.000 Euro verkauft wurde, bereitete dem neuen Besitzer wenig Freude. Er beschrieb es als nervös, unsicher und menschenscheu, was auch von mehreren Zeugen bestätigt wurde.
Als der Verkäufer das Tier nicht zurücknehmen wollte, zog der Käufer vor Gericht – und bekam vom Traunsteiner Landesgericht Recht: Der Vorbesitzer sollte das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Da dieser nicht einverstanden war, wird am Oberlandesgericht München weiter verhandelt.
Über einen ähnlichen Fall aus Österreich berichteten wir bereits im Juni, wo auch in letzter Instanz die Verkäuferin verpflichtet wurde, den Kaufpreis, Prozesskosten und die Kosten der Pferdeunterbringung zu bezahlen.
Quelle: www.tag24.de
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