Pferdesport-News | Julia Rejlek – Es ist ein Hin und Her! Der zweite Lockdown in Österreich und seine Maßnahmen machen es den Reitschulbesitzern und Reitlehrern nicht einfach den Durchblick zu bewahren. NOEPS, OEPS und diverse Experten haben unterschiedliche Ansichten dazu, was nun erlaubt und was verboten ist. Jetzt soll ein Empfehlungspapier des Verbandes helfen.
Konkret geht es um folgende Fragen:
– Dürfen Reithallen benützt werden?
– Darf Reitunterricht stattfinden?
– Gilt die Ausgangssperre auch für die Versorgung von Pferden?
Die Verordnung vom 3.11.2020 hat zwar grundsätzliche Regelungen rund um den Sport getroffen, jedoch nicht für den Reitsport an sich, bei dem auch tierschutzrechtliche Aspekte beachtet werden müssen.
Nachdem Anfang der Woche etliche unterschiedliche Meinung rund um Reitunterricht und Reithallen Benützung kursierten, haben wir die (mit 5.11. aktuellsten!) Regelungen von OEPS, NOEPS, Sport Austria und Rechtsanwältin Nina Ollinger verglichen und zusammengefasst um folgende Fragen zu beantworten:
- Dürfen Reithallen von Einstellern, Mitreitern und Bereitern für die Bewegung des Pferdes benützt werden?
JA
NOEPS:
Die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens beinhaltet auch die Grundversorgung von Tieren, die Betreuung von Pferden, zu dem auch die Bewegung kommt, ist zulässig und stellt keine Sportausübung dar. Die dafür notwendigen Anlagen (Koppel, Reithallen), dürfen benützt werden.“
OEPS:
Das Bewegen von Pferden auch unter dem Sattel ist in einem Einstellbetrieb und auch sonst überall weiterhin auch in einer Reithalle gestattet.
- Darf Reitunterricht stattfinden?
JA, aber…
OEPS:
Einzelunterricht im Freien (Außenplatz = Sportstätte für 2 Haushalte und 6 Personen, Trainer*in/Reitlehrer*in wird in diese Zahlen mit einberechnet!) ist erlaubt. Reitschulen können, wenn sie als gewerbliche Betriebe geführt sind, ihren Reitstall als Betriebsstätte nach § 5 (Mund-Nasen-Schutz, 10 Quadratmeter pro Kunde) nützen und daher Unterricht anbieten. Sonderprüfungen können weiterhin im Freien in Form von Einzelprüfungen stattfinden
NOEPS:
Es sind derzeit grundsätzlich keine Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf…) erlaubt. Ausnahme ist das Zusammenkommen von maximal 6 Personen (zzgl. deren Kinder/Minderjähriger) aus maximal 2 Haushalten. Demnach ist z.B. ein Einzeltraining mit TrainerIn möglich.
Sport Austria:
Es sind derzeit grundsätzlich keine Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf…) erlaubt. Ausnahme ist das Zusammenkommen von maximal 6 Personen (zzgl. deren Kinder/Minderjähriger) aus maximal 2 Haushalten. Demnach ist z.B. ein Einzeltraining mit TrainerIn möglich.
- Darf ich trotz Ausgangssperre nach 20 Uhr mein Pferd bewegen?
JA
Sport Austria:
Die Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr sieht den Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung als Ausnahme vor. Sport betreiben ist demnach erlaubt.
Nina Ollinger:
Wie im März haben wir auch jetzt in § 2 enthalten, dass der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung als Ausnahme genannt ist. Es ist basierend darauf, meiner Ansicht nach, Reiten und auch Ausreiten auch nach 20:00 Uhr möglich.
Demnach gäbe es für den Pferdesport doch weniger Einschränkungen als anfangs angenommen. Um endgültig Klarheit zu erhalten und die noch offenen Fragen bezüglich Kursen, Anfängerunterricht und Reithallenbenützung bei Reitunterricht zu beantworten “arbeitet das Büro derzeit gemeinsam mit den Juristen des OEPS an einem Empfehlungspapier, das für die gesamte österreichische Pferdesportfamilie als Orientierungshilfe dienen soll”, schreibt der OEPS auf seiner Website. EQWO.net hält Euch am Laufenden.
Aktuell sammelt der österreichische Pferdesportverband offene Fragen seine Mitglieder, auch speziell Fallbeispiele im Umgang mit den Behörden vor Ort.
–> office@oeps.at
Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist keine Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.