Pferdesport – Jedes Pferd, das an einer Pferdesport-Veranstaltung teilnimmt, muss einen aktiven Impfschutz gegen Influenza vorweisen können. Um bei einer etwaigen Kontrolle am Turnier kein böses Erwachen zu erleben, empfiehlt es sich, bereits bei der Saisonplanung einen Blick in den Impfpass zu werfen.
Unter einem aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza versteht die ÖTO (=Österreichische Turnierordnung) eine korrekt durchgeführte Grundimmunisierung und eine mindestens jährlich durchgeführte Auffrischungsimpfung. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen: Die ersten beiden Impfungen dürfen nicht weniger als 21 Tage, aber auch nicht mehr als 60 Tage auseinander liegen. Die dritte Impfung erfolgt dann in einem Abstand von sechs Monaten zur zweiten Impfung. Um den Impfschutz aufrecht zu erhalten, wird jährliche eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Nach der erfolgten Impfung trägt der Tierarzt/die Tierärztin die Impfung mit Chargen-Nummer, Stempel und Unterschrift in den Pferdepass ein. Alle diese Punkte sind in § 11 der ÖTO geregelt.
Allerdings ist zu beachten, dass für Turniere besondere Zeiträume gelten: Die letzte Impfung vor Turnierbeginn darf nicht länger als sechs Monate plus 21 Tagen zurückliegen. Zudem darf keine Impfung innerhalb der letzten sieben Tage bis Ankunft am Turnierplatz stattfinden. Somit sollte man schon beim Erstellen des Turnierplans überlegen, ob man mit einer Influenzaimpfung pro Jahr auskommt oder ob das Pferd zwei Impfdosen pro Jahr benötigt, um die ganze Saison startbereit zu sein.
Pferdepasskontrolle am Turnier
Für jedes Pferd muss am Turnier der Pferdepass mitgeführt werden. Auf Verlangen des Turniertierarztes, des Turnierbeauftragten oder der Meldestelle muss der Pass mit den eingetragenen Impfungen vorgezeigt werden. Oft werden beispielsweise auf Dressur- und Springturnieren einzelne Bewerbe bestimmt, bei denen die Reiter:innen den Pferdepass zur Kontrolle vor Bewerbsbeginn in der Meldestelle abgeben müssen. Die Vorgangsweisen bei ungenügendem Impfschutz oder Fehlen des Pferdepasses sind im § 2013 ff der ÖTO geregelt. In der Regel bekommt der Reiter eine gelbe Karte und muss ein Bußgeld zahlen.
Weiterführende Links:
>> Website: OEPS Regulative
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