JS | Springreiten – Im Oktober 2016 spielte sich auf einem Zwei-Sterne-Springturnier im französischen Cagnes-sur-Mer eine Tragödie ab. Flogas Sunset Cruise, ein Pferd aus dem Beritt von Kevin Thornton (Irland), kam auf der dortigen Rennbahn im Training zu Tode, nachdem sein Reiter die Schimmelstute angeblich solange peitschte und galoppieren ließ, bis sie tot zusammenbrach. Bereits kurze Zeit später meldeten sich sowohl der beschuldigte Reiter als auch die Besitzer von Flogas Sunset Cruise zu Wort und dementierten, dass Kevin Thornton das Pferd zu Tode geritten bzw. geprügelt hätte.
Die FEI leitete umgehend Untersuchungen gegen Kevin Thornton ein, um die Todesursache von Flogas Sunset Cruise zu ermitteln und die Frage der Tierquälerei zu klären. Nachdem die Todesursache von Flogas auch nach einer Autopsie unklar blieb, entschloss sich die FEI ein Verfahren gegen Kevin Thornton einzuleiten. In diesem wurde nun das Urteil gefällt.
Das FEI Tribunal befand Kevin Thornton im Falle der Tierquälerei schuldig und verurteilte ihn mit 6. Juni 2017 zu einer viermonatigen Sperre sowie einer Geldstrafe von 5.000 Franken. Auch die Verfahrenskosten von 5.000 Franken sind von ihm zu begleichen.
Bei der Verkündung der Entscheidung wurde betont, dass nicht der Tod des Pferdes für das Urteil ausschlaggebend sei, sondern der Vorfall selbst. Denn das Verhalten von Thornton sei “weit über ein akzeptables Verhalten gegenüber dem Pferd hinaus gegangen”. Außerdem “sei man sich sicher, dass das Pferd wiederholt, exzessiv, mit Gewalt und eindeutig mehr als dreimal gepeitscht wurde”.
Weiters gab die FEI bekannt, dass ein Verfahren wegen Tierquälerei auch dann eingeleitet worden wäre, wenn das Pferd noch leben würde. Da die Todesursache nicht eindeutig geklärt werden konnte, war die Möglichkeit, dass Thornton für den Tod möglicherweise verantwortlich ist, nicht ausschlaggebend für das Urteil.
FEI Generalsekretärin Sabrina Ibanez befand das Straßmaß jedoch für zu gering: “Die FEI hat diesen Fall aufgegriffen und sich damit für das Wohl der Pferde stark gemacht. Wenn man sich das Ausmaß dieses Vorfalles ansieht, hätte ich jedoch eine viel härtere Strafe erwartet. Für die FEI war es von Bedeutung, dass das Tribunal die Vorwürfe der Tierquälerei bestätigt. Wir hatten eine zweijährige Sperre beantragt, doch das Ausmaß der Strafe festzulegen ist Aufgabe des Tribunals und wir respektieren dessen Unabhängigkeit.”
Laut FEI Reglement kann jeder Fall von Tierquälerei mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Schweizer Franken und/oder einer Sperre von mindestens drei Monaten bis hin zu einer lebenslänglichen Sperre geahndet werden.
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