CM | Gesundheit und Medizin – Nach einem Fall in Verden und Düsseldorf wurde erneut der immer tödlichen Equinen Infektiösen Anämie in Deutschland festgestellt, diesmal im Landkreis Grafschaft Bentheim (D), welcher an der Staatsgrenze zu den Niederlanden und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen liegt.
Die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim teilte mit, dass bei einem Pferd Antikörper gegen das Virus der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer (EIA) nachgewiesen wurde. Laut Verordnung musste das betroffene Tier umgehend getötet werden und ein Sperrbezirk wurde ausgewiesen. Alle Equiden innerhalb des Sperrbezirks müssen untersucht werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Fall von EIA in Bentheim mit dem Fall in Düsseldorf in Zusammenhang steht, denn das betroffene Pferde hatte an einem Poloturnier in Bad Bentheim teilgenommen.
Für die Tierhalter im Sperrbezirk ist folgendes zu beachten:
• Tierhalter im Sperrbezirk haben der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim (Tel.: 05921–9606, Email: veterinaramt@graftschaft.de) unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Einhufer unter Angabe der Nutzungsrichtung und des Standortes, verendeten oder erkrankten Einhufer sowie jede Änderung anzuzeigen und sämtliche Einhufer aufzustallen.
• Einhufer dürfen nur mit der Genehmigung des Landkreises Grafschaft Bentheim aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
• Einhufersamen, -eizellen und –embryonen dürfen aus dem Sperrbezirk ebenfalls nur mit einer Genehmigung verbracht werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie von Einhufern stammen, die drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
• Hengste aus dem Sperrbezirk dürfen zur Bedeckung oder Samengewinnung nur herangezogen werden, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind. Für den Samen von Hengsten aus dem Sperrbezirk gilt dies entsprechend.
• Stuten im Sperrbezirk dürfen nur besamt werden, wenn sie drei Monate nach der oben genannten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind.
• Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern innerhalb des Sperrbezirks sind verboten. Einhufer, die im Sperrbezirk gehalten werden, dürfen nicht an Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern außerhalb des Sperrbezirks teilnehmen.
• Fahrzeuge, die für den Transport von Einhufern, die im Sperrbezirk gehalten werden, verwendet worden sind, müssen vor weiterem Gebrauch nach Anweisung der zuständigen Behörde gereinigt und desinfiziert werden.
Übertragungsweg
Die Übertragung des Virus erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen. Die Veterinärbehörde rät Pferdehaltern, blutsaugende Insekten mit geeigneten Mitteln von den Pferden fernzuhalten.
Mehr Informationen über EIA findet man hier »
Quelle: www.grafschaft-bentheim.de
Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist KEINE Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.