Pferdesport-NEWS | Julia Rejlek – Die zweite Corona-Welle bedeutet für die Österreicher erneut einen Lockdown inklusive Ausgangsbeschränkungen. Auch diesmal stellt sich die Frage, inwiefern der Pferdesport von den Maßnahmen betroffen ist, ob Reitschulen geöffnet bleiben oder Turniere stattfinden dürfen usw.! Der Österreichische Pferdesportverband OEPS veröffentlichte heute einen Artikel zu den neuen Regelungen und den Auswirkungen.
Es kommt uns wie ein Deja Vu vor! Vor knapp acht Monaten informierte EQWO.net über die Ausgangsbeschränkungen in Österreich mit der Frage, ob wir noch zu unseren Pferden dürften. Am Dienstag, den 3. November erwartet uns der zweite Lockdown, von dem auch der Sport wieder maßgeblich betroffen ist.
Wir haben Euch die wichtigsten Fragen in einem FAQ beantwortet:
- Darf ich zu meinem Pferd in den Stall fahren und mich um Pflege und Bewegung kümmern?
Ja. Pflege und Bewegung, sogar das Training mit Pferd ist möglich. Reiten und Fahren sind keine Kontaktsportarten, und dürfen daher laut Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung ausgeübt werden. - Wo darf ich mein Pferd bewegen?
Grundsätzlich dürfen Indoor-Sportstätten nicht betreten werden. Die Stallungen dürfen aber als “geschlossene Räume der Sportstätte” unter Einhaltung der Hygiene-Maßnahmen betreten werden. - Dürfen Reitschulen geöffnet bleiben und Reitunterricht erteilt werden?
Reitschulen dürfen grundsätzlich geöffnet bleiben, allerdings darf ausdrücklich kein Körperkontakt zwischen Trainer und Schüler gegeben sein. Das bedeutet, laut OEPS, dass Anfängerunterricht NICHT möglich sei: “Bis 30. November ist kein Reitunterricht mit Kindern gestattet, bei denen der Körperkontakt zur Trainerin bzw. zum Trainer nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Also Anfängerunterricht. - Sind Turnier erlaubt?
Turniere ja, allerdings nur für Spitzensportler, deren Trainer, Betreuer und Medienvertreter. In geschlossenen Räumen sind Turniere mit bis zu 100 Personen und Outdoor mit bis zu 200 Personen zuzüglich der Trainer, Betreuer und sonstiger Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig. - Wer gilt als Spitzensportler?
Spitzen- oder Leistungssport ist nach dem Bundessportförderungsgesetz dann gegeben, wenn es ein “wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen” ist, oder auch Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben. - Für welchen Pferdesport gelten diese Regelungen?
Reiten, Fahren und auch Voltigieren sind laut OEPS möglich, unter Einhaltung der oben genannten Regelungen!
Offene Fragen…
Aktuell sind noch einige (Pferdesport-spezifische) Punkte unklar. Betreffend “Spezialfall Reithalle”, Gruppen-Unterricht in Reitschulbetrieben oder auch bei Veranstaltungen wie Turnieren gibt es noch ungeklärte Fragen. EQWO.net wird weiter berichten!