Pferdesport-News | Julia Rejlek – Österreichs Top-PferdesportlerInnen dürfen mit Sondergenehmigung seit 20. April trainieren. Ab 1. Mai dürfen sich auch Amateur- & Freizeitreiter wieder auf den Pferderücken schwingen. Wie genau und unter welchen Vorsichtsmaßnahmen, hat der OEPS nun ausgearbeitet und dem Bundesministerium zur Genehmigung übersendet.
Alle Sportfachverbände wurden vom Bundesministerium in einer Pressekonferenz gebeten, Empfehlungen für ihre Mitglieder auszuarbeiten. Die Empfehlungen für die Breiten- und Freizeitpferdesportler wurden jetzt vom Österreichischen Pferdesportverband und den Landes-Pferdesportverbänden ausgearbeitet und dem Ministerium zur Prüfung übermittelt.
Grundsätzlich gilt:
Der Betreiber/Besitzer der Anlage ist verantwortlich für die Einhaltung diverser Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Das bedeutet auch in Reitanlagen: Abstand halten (zwei Meter) und regelmäßiges Händewaschen. “Das Tragen eines Mundschutzes beim Aufenthalt im Stall, in den Sattelkammern, auf den Stallgassen und in den Sanitärräumen richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben”, heißt es auf der Website des NOEPS.
Vizekanzler und Sportminister Kogler betonte außerdem dabei immer wieder, dass er an den „Hausverstand“ appelliert.
Die folgenden Empfehlungen verstehen sich als Hilfestellung für Pferdesportler, Pferdebesitzer und Reitvereine/Stallbetreiber/Reitbetriebe.
Richtlinie des OEPS für Ausritte/Ausfahrten:
- Ausritte sind nur alleine oder in kleinen Gruppen bis max. fünf Pferd-Reiter-Paaren erlaubt, die vorgeschriebenen Abstände müssen eingehalten werden..
- Der Aufenthalt im Pferdebetrieb ist auf die Zeit der Sportausübung (Ausritt/Ausfahrt und zur Vorbereitung des Pferdes oder Gespannes) und auf die notwendige Versorgung des Pferdes zu beschränken.
Richtlinie des OEPS für das Training/Reitunterricht für den Freizeit-, Breitensport:
- Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter hat dafür zu sorgen, dass laufend dokumentiert wird, welche Personen (Angabe vom Trainer, Schüler und Pferd) zu welchen Zeiten am Training/Reitunterricht teilnehmen, um die einzelnen Pferde nachweislich den Reitern zuordnen zu können.
- Ein Reitunterricht für Anfänger soll bis auf weiteres aus Sicherheitsgründen nicht angeboten werden.
- In allen Sparten gilt: max. fünf Pferd-Reiter-Paare gleichzeitig auf einer Reitfläche.
- Enger Kontakt z.B. Aufstiegshilfe, Sicherheitshilfe zwischen Trainer und Reitern (z.B. Therapeutisches Reiten, Pas de Deux – Kürtraining) ist zu vermeiden. Beim Training unter Verwendung von Funkgeräten ist dafür zu sorgen, dass jeder Schüler eigene Kopfhörer verwendet. Auch bei der Bezahlung sind Kontakte tunlichst zu vermeiden.
- Vorbereitungskurse für Sonderprüfungen (praktisches Reiten und Theorie) unterliegen ebenfalls den Covid 19 Beschränkungen der Bundesregierung und den Empfehlungen des OEPS.
- Kantinen, allfällige Umkleidekabinen, sowie Duschen im Innenbereich dürfen nicht benützt werden und sollen geschlossen bleiben. Es wird empfohlen, dass Reiter und Reitschüler bereits ausgerüstet/umgezogen auf die Anlage kommen. Beim Aufenthalt in sämtlichen Räumen ist die Anzahl der Personen auf behördliche Vorgaben zu beschränken. Das Tragen eines Mundschutzes beim Aufenthalt im Stall, in den Sattelkammern, auf den Stallgassen und in den Sanitärräumen richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben.
OEPS-Präsidentin Elisabeth Max-Theurer, die mit ihrem ExpertInnen-Team Richtlinien für das Training verfasst hat, sagt:
„Wir bedanken uns bei der Bundesregierung, dass Sie von Anfang an immer auch an uns Pferdesportlerinnen und Pferdesportler und vor allem an unsere Sportpartner gedacht haben. Wir stehen auch weiterhin voll hinter den Maßnahmen der Bundesregierung. Für unsere Sportlerinnen und Sportler bedeuten die neuen Regeln Erleichterungen, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Das macht uns allen Hoffnung, dass auch schön langsam wieder sportliche Herausforderungen in Form von Turnieren geplant werden können.”
Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist keine Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.