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Startseite News Fällt die „Blood Rule“?
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Fällt die „Blood Rule“?

  • Okt. 28, 2025
Die "Blood Rule" der FEI ließ bisher keinen Spielraum zu. Blut am Pferd bedeutete den Ausschluss. ©️ EQWO.net
Die „Blood Rule“ der FEI ließ bisher keinen Spielraum zu. Blut am Pferd bedeutete den Ausschluss. ©️ EQWO.net
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Pferdesport – Die FEI möchte im November über die berühmte und eindeutige „Blood Rule“ abstimmen. Anstatt Ausschluss, sollen Mundspülen und Weiterreiten möglich sein. Den Springreiter:innen droht in manchen Fällen nur mehr ein „Recorded Warning“, keine Eliminerung. Der Vorschlag stammt vom International Jumping Riders Club IJRC.

Inmitten der aktuellen Debatte rund um die Fairness im Pferdesport soll es eine Änderung der berühmten FEI „Blood Rule“ geben. Diese besagte bisher, dass Blut am Pferd – egal wo, egal woher – zu einem Ausschluss vom Turnier führt.

Ja, das hat bisher auch schon für bitteren Ausschlüsse gesorgt. Denn egal ob ein blutender Bremsen-Biss oder ein selbst beigefügter Kratzer am Fuß, es bedeutete – ebenso wie Blut am Maul (in der Dressur) oder blutende Sporenlöcher – das Aus. Es ließ keinen Spielraum für Interpretationen und Ausreden. Und die FEI bekannte sich damit zu dem einfachen Prinzip: Wettkampf darf nicht wichtiger sein als das Wohl des Pferdes.

„Jumping Recorded Warning“ anstatt Ausschluss

Der Vorschlag, welcher im November bei der Generalversammlung in Hongkong behandelt werden soll, schlägt folgende Änderungen für die „Blood Rule“ vor:

  • Fortsetzung bei „Geringfügigen Blutungen aus natürlichen Gründen“: z.B. wenn ein Pferd sich leicht in die Zunge oder Lippe gebissen hat oder von einem Insekt gestochen wurde, können Offizielle ein Abspülen oder Abwischen genehmigen und die fortgesetzte Teilnahme am Bewerb genehmigen. Bei anhaltender Blutung oder Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens des Pferdes, kann dennoch qualifiziert werden, der:die Reiter:in erhält jedoch keine Verwarnung
  • Verwarnung bei „Geringfügige Blutungen“ aus menschlicher Hand: Jeder andere „geringfügige“ Blutfund, soll ebenfalls nicht zu Ausschluss führen, sondern zu einer 1. und 2. Warnung. Bei zwei Verwarnungen innerhalb von zwölf Monaten, folgt eine Geldstrafe von 1.000 Schweizer Franken und eine automatische Sperre von einem Monat.
  • Ausschluss bei „Blutung“: Jegliches Blut am Pferd, das von den Offiziellen nicht als geringfügig angesehen wird, führt zur Disqualifikation oder zum Ausschluss und kann außerdem zu einem separaten Disziplinarverfahren wegen Misshandlung des Pferdes führen.

Deutschland hat sich in einem ersten Kommentar dafür ausgesprochen, deutet aber noch auf die Problematik bei der Unterscheidung zwischen „geringfügiger“ und „nicht geringfügiger Blutung“ hin.

Petition für Beibehaltung der „Blood Rule“

André Hascher vom Team R-haltenswert bringt es auf den Punkt: „Die Pferdesportwelt befindet sich an einem Scheidepunkt: Einerseits ist der Wettkampfdruck größer denn je, Equipment und Technik werden komplexer, und das Publikum hinterfragt zunehmend kritisch, wie Tiere im Spitzensport eingesetzt werden. Andererseits ist die FEI mit ihrem neuen „Equine Welfare Strategy Action Plan“ vor kurzem einen Schritt in Richtung verbessertem Tierwohl gegangen – was im Widerspruch zu einer Regellockerung steht, die das Gegenteil bewirken könnte. Eine Abschwächung der Blutregel in einem Moment, in dem der Sport seine gesellschaftliche Akzeptanz sichern muss, wäre ein riskantes Signal.“

„Machen Sie sich bewusst: Jede Lockerung einer Schutzregel sendet ein Signal nach außen, das die gesamte Branche im Ansehen der Öffentlichkeit betrifft.“

>> Hier geht es zur Petition „Blut am Pferd? Stopp! Save the No-Blood-Rule“

Weiterführende Links:
>> Vorschlag Änderungen (S. 33)
>> FEI Blood Rule
>> R-haltenswert

Dieser Text wurde von EQUESTRIAN WORLDWIDE – EQWO.net verfasst und ist keine Pressemitteilung. Das Kopieren des Text- und Bildmaterials ist nicht gestattet.

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