CM | Zucht – Bei der Versammlung am 24. Mai 2017 in Neumünster (Deutschland) stimmten die Delegierten der Etablierung des neuen Zuchtbuchs Holstein Global zu. Nun können auch Fremdblutstuten und -hengste für die Holsteiner Zucht eingetragen werden.
Voraussetzungen für die Eintragung von Fremdblutstuten in das Zuchtbuch Holstein Global:
» Der Vater sowie die Väter der Mutter (4 Generationen) müssen grundsätzlich in das Hengstbuch I einer Zuchtpopulation eingetragen sein, deren Einbeziehung im Zuchtprogramm gem. § 23 Ziff. 2.2 der Holsteiner Satzung geregelt ist.
» Die Stuten müssen zur Beurteilung bei einer Veranstaltung des Holsteiner Verbandes zur Stuteneintragung vorgestellt werden.
» Die Nachkommen dieser Stuten werden im Zuchtbuch Holstein Global aufgenommen, sofern sie von einem in das Hengstbuch I des Verbandes eingetragenen Holsteiner Hengst (mit Abstammungsnachweis) abstammen. Sie erhalten den Holsteiner Brand und –Abstammungsnachweis.
» Weibliche und männliche Nachkommen sind bei der Selektion den Holsteinern gleichgestellt.
Voraussetzungen für die Eintragung von Fremdbluthengste in das Zuchtbuch Holstein Global:
» Der Hengst ist bei einem der WBFSH angeschlossenen und in der Satzung des Verbandes benannten Zuchtverbände gekört und eingetragen. Das Mindestalter beträgt 6 Jahre. Zusätzlich muss das Ergebnis einer vergleichbaren Hengstleistungsprüfung sowie Angaben über züchterische/sportliche Erfolge vorliegen. » Der Zuchtausschuss bearbeitet die Anträge.
» Die Nachkommen dieser Hengste werden im Zuchtbuch Holstein Global aufgenommen, sofern sie aus in Holstein eingetragenen Stuten (H, S, V I, ZB I) stammen.
» Sie erhalten den Holsteiner Brand und –Abstammungsnachweis.
» Weibliche und männliche Nachkommen sind bei der Selektion den Holsteinern gleichgestellt.
Stuten mit 50% Holsteiner Blutantei:
Für diese Stuten wurden die zusätzlichen Anforderungen (Bezirksprämienqualität und Leistungs- und Nachkommenerfolge) gestrichen!
Quelle: Holsteiner Verband