CM – Im Bezirk Bludenz (Vorarlberg/Österreich) verkaufte eine Frau ein Pferd als “Professor”, der Reitfehler verzeiht und von Anfängern geritten werden kann. Die Käuferin kaufte im Jahr 2015 den damals siebenjährigen Wallach für ihre Töchter, die wenig geübte Reiter waren. Bald stellte sich jedoch heraus, dass das Pferd trotz Versprechungen der Verkäuferin nicht für Anfänger geeignet war.
Im Zivilprozess wurde entschieden, dass der Wallach Kommandos von wenig geübten Reitern ignorierte und zuweilen auch um sich schlug. Das Pferd habe also nicht gehalten, was im Inserat versprochen worden war. Die beklagte Verkäuferin sollte der klagenden Käuferin den Kaufpreis von 12.500 Euro rückerstatten und das Pferd zurück erhalten.
In zweiter Instanz bestätigte das Landesgericht Feldkirch das Urteil des Zivilgerichts. Die Klägerin selbst hatte den Wallach siebenjährig als Dressurpferd um 15.000 Euro gekauft und weiter ausgebildet und ein Jahr später für 12.500 an die Klägerin verkauft. Diesen Umstand fand die Erstrichterin “sonderbar” und erklärt die Reduktion des Kaufpreises dadurch, dass die Beklagte wusste, dass der Wallach nicht alle angegebenen Eigenschaften aufwies.
Die Verkäuferin wurde dazu verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu erstatten, die Prozesskosten von 12.000 Euro zu ersetzen und 5.200 Euro, die vor allem für die Unterbringung des Pferdes aufgewandt wurden, zu ersetzen.
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