Dressur – Die Doppel-Olympiasiegerin Jessica von Bredow-Werndl (GER) wollte im deutschen Ludwigsburg ihr Turnier-Comeback geben. Daraus wird jedoch nichts, denn die FEI verwehrte die Teilnahme der frisch gebackene Zweifach-Mama. Die deutsche FN schlägt jetzt eine Änderung der „Maternity-Leave-Regelung“ vor.
Vor sechs Wochen wurde die Doppel-Olympiasiegerin und aktuelle Nr. 1 der Welt, Jessica von Bredow-Werndl (GER), zum zweiten Mal Mutter. Bei der FEI hat sie daher eine „Maternity Leave“ beantragt, so dass die Weltranglistenpunkte gesichert werden und nicht verfallen, während sie keine Turniere reiten konnte. Jetzt sollte in Ludwigsburg von 22. bis 25. September 2022 das Comeback folgen.
Doch die FEI verweigert die Teilnahme und argumentiert damit, dass die „Maternity Leave“ für sechs Monate gilt. Auch wenn die deutsche FN und Jessica von Bredow-Werndl selbst anderer Meinung sind, denn im Reglement findet sich folgender Passus: „if the maternity/medical leave lasts less than six (6) months, no points will be retained from the corresponding month of the preceding year.” Was bedeutet würde, dass sie teilnehmen darf, ihr „nur“ die reservierten Punkte verloren gehen würden.
Die Thematik rund um den Umgang der FEI mit werdenden/frischgebackenen Reitsportlerinnen war zuletzt aufgrund von Janne-Friederike Meyer-Zimmermanns (GER) Situation öffentlich diskutiert worden. Die deutsche Springreitern startete innerhalb der sechs Monate „Maternity Leave“ und ihr wurden die reservierten Punkte abgezogen. Der Verein „Equal Equest“ setzte sich daher für eine Änderung der FEI-Regeln ein.
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FEI Reglement zum Mutterschutz
Der Weltreiterverband hat zum Erhalt der Weltranglistenpunkte für schwangere oder kranke Pferdesportler:innen die unten folgenden Regeln aufgestellt, in denen festgehalten wird, dass die Athletinnen während der Schwangerschafts- oder kranheitsbedingten Pause an keinen Bewerben teilnehmen dürfen, jedoch ebenso, dass bei Teilnahme an Bewerben innerhalb der sechs Monate, die Punkte „lediglich“ verfallen würden.
„Athleten können einen Mutterschaftsurlaub oder eine Beurlaubung aus medizinischen Gründen beantragen, sofern die Schwangerschaft/der medizinische Zustand von einem Arzt schriftlich bescheinigt wird; Anträge auf Mutterschaftsurlaub/ medizinische Beurlaubung sind an den FEI-Dressur-Direktor zu richten. Während des Zeitraums, in dem ein(e) Athlet:in aufgrund einer Schwangerschaft oder einer Erkrankung offiziell nicht an Wettkämpfen teilnimmt, behält er/sie 50 % der Punkte der Dressur-Weltrangliste, die er/sie im entsprechenden Monat des vorangegangenen Jahres erworben hat, bis er/sie wieder an internationalen Wettkämpfen teilnimmt.
Die Mindestdauer, für die einem Athleten ein Mutterschafts-/ Krankheitsurlaub gewährt werden kann, beträgt sechs Monate; wenn der Mutterschafts-/Krankheitsurlaub weniger als sechs Monate dauert, werden keine Punkte aus dem entsprechenden Monat des Vorjahres einbehalten.
Die Höchstdauer, für die ein Athlet gleichzeitig einen Mutterschafts-/Krankheitsurlaub in Anspruch nehmen kann, beträgt zwölf Monate. Während des Zeitraums, in dem sich eine Athletin im Mutterschaftsurlaub/medizinischen Urlaub befindet, darf sie nicht an internationalen oder nationalen Wettkämpfen teilnehmen; die FEI wird die NF der Athletin entsprechend informieren. Der betreffende Athlet muss den FEI-Dressur-Direktor informieren, wenn er wieder an internationalen Wettkämpfen teilnimmt.“
Auch wenn Jessica von Bredow-Werndl die Entscheidung des Weltreiterverbandes um ihre Teilnahme am CDI Ludwigsburg wohl anfechten könnte, entschied sie sich gemeinsam mit der FN dagegen, da die Entscheidung des Tribunals so oder so erst nach dem Turnier in Ludwigsburg gefällt werden würde und somit überflüssig wäre.
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Quelle: Instagram/ Equalequest
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