Versicherungen – Für viele ist ein eigenes Pferd der Traum, doch die Tiere bringen auch eine Menge Verantwortung mit sich. Um sich selbst vor finanziellen Risiken zu schützen, ist eine Pferde-Haftpflichtversicherung unumgänglich. Sollte der Vierbeiner bei pferdesportlichen Veranstaltungen an den Start gehen, ist eine entsprechende Versicherungen sogar in der ÖTO vorgeschrieben.
Pferde sind phantastische und kraftvolle Wesen, aber dennoch Fluchttiere, die Panik bekommen können und wortwörtlich Zerstörungskraft besitzen. Selbst bei bester Umsicht und Vorsicht können Unfälle passieren und Schäden entstehen. Sollte es zu einem dieser Vorfälle kommen, so haftet der/die Pferdehalter/in für die entstanden Sach- oder Personenschäden mit dem Privatvermögen. Solche Forderungen können auch schnell ins Unermessliche steigen.
Daher sollte jedes Pferd über eine Haftpflichtversicherung für Pferde versichert sein, die den/die Besitzer/in des Vierbeiners vor Schadensersatzforderungen schützt. Einige Haushaltsversicherungen, die in der Regel Haustiere wie Hunde und Katzen beinhalten, decken auch Pferde ab. Allerdings muss dies immer im Einzelfall geklärt werden.
Was deckt die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ab?
Die genaue Deckungssumme ist je nach Versicherung unterschiedlich, aber in der Regel beginnen diese bei einer Millionen Euro. Viele Versicherungsanstalten bieten auch Polizzen mit Summen von drei oder gar bis zu fünf Millionen Euro an. Grundsätzlich werden drei Arten von Schäden abgedeckt: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Bei den Personenschäden handelt es sich um gesundheitliche Schäden an einer Person selbst, sprich beispielsweise eine Verletzung durch einen Tritt oder Sturz vom Pferd.
Unter Sachschäden versteht man alle Schäden an fremdem Eigentum, wie zum Beispiel Autos, Zäune, Hofgeräte oder ähnliches. Als dritte Schadensart, die abgedeckt wird, gibt es noch die Vermögensschäden: Hierbei handelt es sich um eine Art Auffangbecken für finanzielle Verluste, die eine Person durch einen Unfall mit einem Pferd erleidet, diese allerdings nicht direkt Sach- oder Personenschäden sind.
Bei Abschluss einer Versicherung ist es außerdem wichtig zu klären, ob sogenannte “Fremdreiter:innen”, wie Reitbeteiligungen oder Urlaubsvertretungen, mitversichert sind. Denn manche Versicherungen greifen nur, wenn der Unfall oder Schaden im Zusammenhang mit dem/der Besitzer/in des Tieres entstanden ist. Ebenso sollte geklärt werden, ob bei einem eventuellen Unfall der Reitbeteiligung mit dem versicherten Pferd die Kosten übernommen werden. Alternativ müsste eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Pferde-Versicherung: Achtung Ausnahme!
Es gibt jedoch auch immer Ausschlüsse in der Pferde-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungen zahlen beispielsweise – Überraschung – nicht bei Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sprich wenn bewusst fahrlässig oder gar mit Schadensabsicht gehandelt wird. Auch Handlungen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind nicht abgedeckt. Zudem muss beachtet werden, dass nur der Schaden an fremden Eigentum abgegolten wird. Sollte das Pferd beispielsweise das eigene Auto oder andere eigene Gegenstände beschädigen, so muss man selbst für die Reparatur des Schadens aufkommen.
ÖTO: Kein Turnierstart ohne Versicherung
Gemäß § 7 Abs. 3 der Österreichischen Turnierordnung, kurz ÖTO, muss jedes Pferd, das an einer pferdesportlichen Veranstaltung teilnimmt, eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Mit der Nennung bei einem Turnier bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass die Versicherung aufrecht ist.
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