Schon gemerkt, dass Deine GO-Box kaputt ist? Nein? Dann kann es ziemlich teuer werden!
Denn die Asfinag setzt eine gesetzlich geforderte ‚Mitwirkungspflicht‘ voraus. Du weißt davon nichts? Auch kein Wunder, denn beim Kauf der GO-Box erfährt man davon leider nichts. Das ‚Geheimnis‘ um die Pflichten des Lenkers / der Lenkerin (welches evtl. den Berufskraftfahrern bekannt ist, aber den meisten Pferdebesitzern mit LKW eben nicht) wird in der Mautordnung Teil B, Punkt 8 gelüftet. Denn vor jeder Fahrt sollte der Status der GO-Box abgefragt werden: Dafür muss man den Taster kurz drücken und die Leuchtanzeige beachten.
Wer das nicht tut und dabei nicht bemerkt, dass seine GO-Box nicht mit dem Asfinag-Mautsystem kommuniziert, dem kann das ziemlich teuer zu stehen kommen. Noch dazu, weil die Asfinag ihrerseits keinerlei Warnung an den Betroffenen LKW-Eigentümer sendet. In diesem Fall wird die GO-Box zur wahren Schuldenfalle. Max 20 Ausfahrten darf die Asfinag im Nachhinein berechnen und siehe da auf exakt diese 20 kam die Asfinag, bevor sie sich etwa bei Niederösterreichs bekannten Springreiter Christian Schranz meldete. Der erlebte Ende Jänner 2015 eine ganz schön böse Überraschung:
Am 25.01.2015 wurde er mit seinem Pferdetransporter auf der A2 von der Asfinag-Aufsicht aufgehalten, weil diese ‚entdeckt‘ hat, dass seine GO-Box defekt ist und nicht mehr mit dem Asfinag-Mautsystem kommuniziert. Die GO-Box wurde noch vor Ort getauscht und damit schien das Problem behoben.
Doch am nächsten Tag wurde Christian Schranz mitgeteilt, dass 2 Asfinag Beamten kommen um zu kassieren. Auf seine Frage warum erfuhr er, dass seine GO-Box bereits seit dem 25.09.2014, also vier Monate lang, nicht mehr mit dem Mautsystem der Asfinag kommunizierte und daher eine Ersatzmautgebühr in Höhe von 4.800 Euro (20 Ausfahrten á 240 Euro) fällig sei.
In einem detaillierten Brief wandte sich Christian schließlich an die Asfinag. Hier schilderte er die Abläufe und räumte sein Verständnis für eine gewisse Mitverantwortlichkeit ein. Er äußerte sich jedoch auch zur fragwürdigen Vorgehensweise der Asfinag. Denn diese wartete – wie oben geschildert – volle vier Monate bis die Höchstgrenze von 20 Ersatzmautgebühren erreicht war um ihn über die nicht funktionierende GO-Box zu informieren!
Hier der Brief von Christian Schranz an die Asfinag:
Sehr geehrter Herr DI Schedl,
das Kraftfahrzeug (Kennzeichen von der Red. entfernt) wurde am 25.01.2015 auf der A2 Höhe Guntramsdorf von der Asfinag-Aufsicht angehalten. Dort wurde uns mitgeteilt, dass die Go-Box defekt sei und ebendiese wurde – mit Hilfe der Aufsichtsorgane – ausgetauscht. Am nächsten Tag wurde mir mitgeteilt, dass die Go-Box bereits seit 25.09.2014 nicht mehr mit dem System der Asfinag kommunizierte. Dadurch wurde eine Ersatzmautgebühr in der Höhe von € 4800,– (20 Ausfahrten mal € 240,–) gefordert und ich erfuhr von meiner „Mitverantwortlichkeit“ bezüglich der Überprüfung der Go-Box.
Dies ist verständlich und auch nachvollziehbar, allerdings sollte man das Funktionieren der Go-Box nicht alleine an die Sinnesorgane der Fahrer delegieren. Bezüglich dessen ist einer meiner Hauptkritikpunkte an dem Produkt „Go-Box“, dass keinerlei Warnung – weder visuell noch akustisch – bei „Nichtkommunikation“ mit dem System der Asfinag gegeben wird!!! Und wo bleibt die Produkthaftung des Herstellers bzw. Vertreibers der Go-Box, wenn ebendiese bereits nach kurzer Zeit kaputt geht? In meinem Fall erhielt das KFZ (Kennzeichen von der Red. entfernt) am 16.04.2013 die Erstzulassung und im Zuge dessen auch eine neue Go-Box. In der Regel ist das ein Fall für die Garantie im Sinne des Konsumentenschutzes.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich schon jahrelang Kunde der Asfinag bin und dies auch aufgrund der Kreditkartenabrechnungen ersichtlich ist. Daraus ergibt sich für mich die logische Frage und Konsequenz: Warum hat mich die Asfinag nicht früher informiert (nicht erst nach einer viermonatigen Schweigephase!), wenn die Daten doch alle protokollarisch vorliegen? Ich hätte sofort die Go-Box kontrolliert und ausgetauscht.
Bezüglich der Ersatzmautgeldforderungen telefonierte und verhandelte ich mit Hr. Baldinger, einem sehr freundlichen Mitarbeiter der Reklamationsabteilung und die Strafforderung wurde um 50%, auf die Summe von € 2400,– reduziert und meinerseits bereits beglichen.
Aufgrund dieser enorm hohen Forderung Seitens der Asfinag möchte ich als Kunde bzw. Konsument erneut klarstellen, dass ich dieses Vorgehen (vier Monate abwarten bis die Höchstgrenze von 20 Ersatzmautgebühren erreicht wurden!!!) als grenzwertig legale Machenschaft erachte. Im Sinne des Konsumentenschutzes und der Kundenorientierung wäre es wünschenswert, wenn alle KFZ- Besitzer (mit Go-Box-Problemen jeglicher Art) umgehend informiert werden würden. Diese Dienstleistung den Kunden zu bieten, empfinde ich persönlich sogar als Verpflichtung (=Mitverantwortlichkeit bzw. Informationspflicht der Asfinag), damit dieses Unternehmen nicht früher oder später in den öffentlichen Medien in einem „negativen und diffusen Licht“ dargestellt wird.
Sowohl subjektiv empfindend, als auch objektiv bewertend liegt bei dieser Ersatzmautgeldforderung eine massive Unverhältnismäßigkeit vor, die nur zum geringen Teil an der Vernachlässigung meiner Kontrollpflicht (Mitverantwortlichkeit), aber vor allem in der Nichtwahrnehmbarkeit der defekten Go- Box (Produktmangel!!) und vielmehr noch im Vernachlässigen Ihrer Informationspflicht begründet ist.
Darum fordere ich, im Sinne aller zahlungswilligen Kunden folgende unternehmensinternen Mängel zu beheben:
1. Produktüberarbeitung der Go-Box (Garantie von 2 Jahren und Warnsignal bei Nicht- Kommunikation)
2. Sofortige Information an alle protokollarisch erfassten Kunden, bei Ausfahrten mit defekter Go-Box (per Mail oder Brief)
Ich hoffe, dass das Unternehmen Asfinag – als wirtschaftlich verantwortungsvoller Autobahnbetreiber und zuverlässiger Mobilitätspartner (vgl. www.asfinag.com/ueber-uns/unternehmen) – meine Kritikpunkte berücksichtigt. Natürlich empfände ich eine positive Rückmeldung bzw. Rückerstattung der bereits entrichteten Ersatzmautgebühr von € 2400,–, als Signal einer gesunden Asfinag- Kunden- Beziehung.
Mit der Bitte um Rücküberweisung auf mein Konto verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Christian Schranz
Die Antwort der ASFINAG:
Sehr geehrter Herr Schranz,
wir haben Ihr Schreiben vom Büro der Vorstandsdirektion erhalten. Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Situation zu schildern.
Wir haben Ihren Fall erneut geprüft und müssen Ihnen mitteilen, dass alle gestellten Ersatzmautforderungen gerechtfertigt sind. In Folge des Gesprächs mit unserem Kundenbetreuer, Herrn Baldinger, konnten wir 10 der 20 angefallenen Ersatzmauten stornieren. Danke, dass Sie die verbliebenen Forderungen zwischenzeitlich beglichen haben. So haben Sie eine Weiterleitung an die Behörde und ein Verwaltungsstrafverfahren vermieden.
Die Forderungen sind entstanden, weil Ihr Fahrzeug vom 25.09.2014 bis 25.01.2015 unterwegs war, ohne Maut zu entrichten. Unsere Kollegen vom Service- und Kontrolldienst haben am 29.01.2015 festgestellt, dass die GO-Box nicht funktionierte.
Eine funktionsunfähige GO-Box kommuniziert überhaupt nicht mit unserem Mautsystem – es kann weder Maut abgerechnet werden, noch erhalten wir eine Fehlermeldung. Daher können wir Sie auch nicht warnen. Um diese Situation zu vermeiden, gibt es die gesetzlich geregelte „Mitwirkungspflicht“ für unsere Kunden. Diese betrifft insbesondere die korrekte Anbringung der GO-Box, die Einstellung der richtigen Achsanzahl und die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit. Vor jeder Fahrt sollte der Status der GO-Box abgefragt werden: Dafür den Taster kurz drücken und die Leuchtanzeige beachten. Detaillierte Informationen über die Pflichten der Lenkerin/ des Lenkers finden Sie in der Mautordnung, Teil B, Punkt 8 – abrufbar unter „Downloads“ auf www.go-maut.at.
Die GO-Box selbst kommt mit einer 5-jährigen Garantie. Bei Funktionsstörungen kann das Gerät umgetauscht werden und es fallen dafür keine Kosten an. Eine Erleichterung für viele Kundinnen und Kunden ist unser SelfCare Portal. Hier haben Sie immer einen Überblick über Ihre Fahrzeuge und die angefallenen Mautwerte.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe mit unserem Mautsystem benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
Christian Schranz will sich nun mit allen Mitteln gegen das fragwürdige Gebahren der Asfinag wehren und auch alle anderen Pferde-Besitzer warnen, dass die GO-Box zur wahren Schuldenfalle werden kann.
Die REITSPORTNEWS/EQWO.net-Redaktion hat inzwischen bei der Asfinag um ein Statement angefragt.
Falls auch ihr schon einmal eine ähnliche Situation mit der Asfinag erlebt habt, sendet uns eine Mail an: media@eqwo.net