JS | Springreiten – Gegen den Schweizer Springreiter Paul Estermann wird aktuell wegen des Vorwurfes der Tierquälerei ermittelt. EQWO.net erhielt diesbezüglich bereits vor einer Woche einen anonymen Anruf, bei dem allerdings keine konkreten Beweise oder Quellen genannt werden konnten. Daher wurde von einem Bericht darüber abgesehen. Heute (18.03.2017) berichtete die Schweizer Zeitung Blick.ch auf ihrem Onlineportal, dass die Polizei nun offiziell eine Untersuchung eingeleitet hat.
Auslöser für die Ermittlungen sind Vorwürfe von Estermanns ehemaligem Pfleger Zdenek Dusek. Dieser begann im Oktober 2014 für Paul Esterman zu arbeiten. Vor wenigen Wochen wurde Dusek von Estermann angezeigt, da er ihm ein paar tausend Franken gestohlen und sich ins Ausland abgesetzt hat. Nun kontert Dusek mit dem erschütternden Vorwurf der Tierquälerei.
Laut seinen Aussagen habe Estermann ein gutes Herz, verliere aber jeden Respekt vor Mensch und Tier wenn er schlechte Laune habe.
Dusek will in solchen Situationen mitbekommen haben, wie Estermann seine Pferde, unter anderem sein Olympiapferd Castlefield Eclipse, minutenlang mit Peitschenschlägen drangsalierte. Blick.ch übermittelte er auch ein Bild, das die dadurch entstandenen Verletzungen von Eclipse zeigen soll. Die Aufnahmen, auf denen lediglich der Bauch und die Flanke eines braunen Pferdes zu sehen sind, stammen laut Dusek vom April 2016.
Warum Dusek erst jetzt mit diesen Anschuldigungen an die Öffentlichkeit geht, ist nicht bekannt.
Paul Estermann hingegen gab dem Schweizer Verband die laufenden Ermittlungen gegen ihn von sich aus bekannt. Pferdonline.ch berichtet, dass dem Schweizerischen Verband für Pferdesport zur Zeit keine weiteren bestätigten Informationen zu dem Fall vorliegen.
In einer offiziellen Mitteilung des Verbandes heißt es: „Das Wohlbefinden des Sportpartners Pferd steht beim SVPS an erster Stelle und dafür, dass diesem Wohlbefinden jederzeit Rechnung getragen wird, setzt er sich vehement ein. Er wird daher die Angelegenheit weiter verfolgen sowie gegebenenfalls notwendige Massnahmen treffen. Dies aber erst nach einer vollständigen Aufklärung des Falles.“
Aktuell gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.
Ein Statement von Paul Estermann konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeholt werden.
Quelle: Blick.ch / Pferdonline.ch
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