Bereits kurz vor Weihnachten 2015 haben wir über die neue EU Verordnung für Pferdepässe berichtet. Zum Start der Turniersaison hier nochmal der Reminder:
Zahlreiche Skandale rund um nicht deklariertes Pferdefleisch in Lebensmitteln haben in jüngster Vergangenheit für Aufsehen gesorgt. Die Europäische Union will nun mit einer neuen Pferdepassverordnung für mehr Lebensmittelsicherheit bei Schlachtpferden sorgen. Ab 1.1.2016 gibt es daher neue Pferdepässe.
Einheitlicher Aufbau, bessere Fälschungssicherheit
In ganz Europa werden die Pferdepässe einheitlich aufgebaut und mit einigen Neuerungen ausgestattet sein. Technische Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa die Folierung der Seiten mit den Identifikationsmerkmalen, oder ein Verbot von Abkürzungen bei der Angabe von Abzeichen sollen verhindern, dass nachträglich Änderungen vorgenommen werden können.
Im Abzeichendiagramm soll außerdem zukünftig die genaue Stelle des Transponders eingetragen werden, zusätzliche Seiten im Pass bieten Platz für den Nachweis der Kastration und Arzneimittel-Dokumentation.
Mit der Überarbeitung der Pferdepassverordnung soll verhindert werden, dass medikamentös behandelte Pferde, die nicht in die Lebensmittelkette gelangen sollten, geschlachtet und für den menschlichen Verzehr verarbeitet werden.
Pferdehalter in der Pflicht
Der Pferdehalter ist auch bei dem neuen Pass verantwortlich für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten. Mit Einführung des neuen Passes kommen jedoch auch einige neue Pflichten auf die Halter zu. So müssen die Daten bis spätestens 30 Tage nach Ausstellung des Passes vom Pferdehalter an die zuständige nationale Datenbank weitergeleitet werden. Wenn ein Pferd importiert wird, gilt das selbe Prinzip. Diese Regel gilt für Privatpersonen ebenso wie für Gewerbetreibende.
In Österreich werden die neuen Pässe voraussichtlich ab Februar 2016 verfügbar sein.
Den gesamten Artikel zum Thema Pferdepass-Neu gibt es online auf www.pferderevue.at nachzulesen.
Quelle: Pferde Revue
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