Zucht – Der Holsteiner Verband musste nach einer positiven Dopingprobe das Körurteil von Cooper II v. Clarimo x Alcatraz widerrufen. Die Hauptkörung der Holsteiner Hengste fand bereits von 28. bis 30. Oktober 2021 statt, erst kurz vor Weihnachten wurde der Dopingfall publik. Nun findet sich der inzwischen dreijährige Cooper II auf der Teilnehmerliste für die Körung am 12. Jänner in Elmshorn, wo die Körung im zweiten Anlauf geschafft werden soll. Cooper II ist aus der Zucht und im Besitz von Manfred von Allwörden (GER).
Auf der Website des Holsteiner Verbandes wurde am 21.12.2021 folgender Widerruf des Kürurteils des Hengstes Cooper II (Clarimo x Alcatraz) veröffentlicht:
Der Hengst Cooper II v. Clarimo (DE421000160719) hat vom 28.-30.10.2021 an der Körung des Verbandes der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. in Neumünster teilgenommen und das positive Körurteil erhalten.
Im Rahmen der Körveranstaltung wurde der genannte Hengst einer offiziellen Dopingprobe unterzogen. Die abgenommene Dopingprobe wurde ausgewertet und ergab einen positiven Befund.
Laut § 29 Abs. 2.2 der Satzung des Verbandes der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. muss der Hengst für die Zulassung zur Körung und für die Körung selbst „frei von jeglicher Beeinflussung durch Dopingmittel“ sein. Da es sich um ein dopingrelevantes Medikament gem. der Liste und Durchführungsbestimmungen der jeweils gültigen LPO (Teil C Rechtsordnung – FN Anti-Doping- und Medikationskontroll-Regeln für Pferdesport – ADMR) handelt, wird das positive Körurteil gemäß § 29 Abs. 4.5 der Satzung des Verbandes der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V. zurückgenommen.
Der damals zweijährige Junghengst Cooper II (Z.: Manfred von Allwörden, Grönwohldhof) sprang in Neumünster (GER) trotz seinem jugendlichen Typs extrem vermögend, gut durch den Körper, harmonisch und überaus kraftvoll. Er war bereits der dritte Sohn seiner Mutter, der die Deckerlaubnis erhielt.
Leider ergab sein Blut später ein positives Ergebnis auf eine verbotene Medikation. Welcher Wirkstoff es genau war, ist nicht bekannt. Auch weitere Konsequenzen (außer dem Widerruf des Körurteils) wurden scheinbar nicht gezogen, denn: Der Hengst darf am 12.1.2022 erneut zur Körung antreten, er findet sich auf der Teilnehmerliste für Elmshorn, wo nun das positive Körurteil erbracht werden soll.
Weiterführende Links:
>> Meldung Holsteiner Verband
>> Teilnehmerliste Körung 12.1. Elmshorn
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