Ab dem 1. April 2016 sollen Betreuer von Sportlern vor dem Deutschen Sportschiedsgericht Verfahrenskostenhilfe für Dopingprozesse beantragen können.
Über einen unkomplizierten Antrag bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Köln erhalten die Athleten die Möglichkeit auf Übernahme von Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten, sonstige Auslagen). Dafür steht ein drittmittelfinanzierter Fonds vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) zur Verfügung, der von der DIS verwaltet wird.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sportler vor einem privaten Schiedsgericht nicht schlechter gestellt sind als vor einem staatlichen Gericht. „Das ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit in Dopingverfahren, die von sachkundigen unabhängigen Schiedsrichtern schneller und kostengünstiger entschieden werden als staatliche Gerichte dies vermögen“, sagte Michael Vesper, Vorstandsvorsitzender des DOSB. „Die Einrichtung des VKH-Fonds wird die Durchführung der Verfahren für betroffene Athlet/innen erleichtern.“
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Quelle: Ludwigs Pferdewelten
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