Abwerfbare Geländehindernisse: FEI legt neues Reglement fest

„Wir haben die Regelung im Interesse des Risiko-Managements überarbeitet basierend auf dem Treffen mit Reitern und Kursdesignern, die die Sorge geäußert haben, dass die bestehende Regel mit 21 Strafpunkten den positiven Effekt der abwerfbaren Hindernisse einschränken würde“, sagte ein FEI-Sprecher.
Sollte die Ground Jury der Ansicht sein, dass das Pferd den Sicherheitsmechanismus vollkommen unerwartet ausgelöst hat, kann sie die Strafpunkte zudem wieder rückgängig machen.
Das FEI-Reglement soll nun angepasst werden.
Quelle: www.st-georg.de