Reitstall – Neue Corona-Welle, neue Corona-Verordnung. Was bedeutet das für den Pferdestall, das Turnier oder die Reitstunde? Während der OEPS in seinen heutigen Empfehlungen auf 2G grundsätzlich im Stall verweist, hält die Rechtanwältin Nina Ollinger 2G im Einstellbetrieb für nicht notwendig. Der niederösterreichische Ebreichspark schreibt ein Springturnier unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, dafür mit einer 3G-Regelung. Was gilt denn nun? Wir haben alle Empfehlungen für Euch zusammengefasst.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bringen uns erneute Einschränkungen: vielerorts gilt ab sofort die 2G-Regel: Eintritt nur für geimpfte oder genesene Personen. Das Leben mit Pferden ist aber – wie wir aus den letzten zwei Jahren wissen – nicht immer mit den üblichen Regelungen zu bewerkstelligen, daher gibt es (unterschiedliche) Empfehlungen von Verband und Experten.
Das sagt der OEPS
Der österreichische Pferdesportverband veröffentlichte heute seine Empfehlungen zu der mit 7. November 2021 in Kraft getretene 2. Novelle zur 3.COVID-19-Maßnahmenverordnung.
Darin steht, dass jeder Zutritt in den Einstellbetrieb nur mit 2G-Nachweis gestattet ist, was speziell für Selbstversorger problematisch werden könnte:
“Der Einstellbetrieb darf nur betreten werden, um im Freien, am Außenplatz, oder in der Hallen zu reiten, wenn der 2-G Nachweis erbracht werden kann. Dieser Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.”
Folgende weitere Verschärfungen empfiehlt der OEPS:
- Sportstätten dürfen zur (Reit-)Sportausübung nur mehr mit 2-G (geimpft, genesen) betreten werden
- Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der „Ninja-Pass“ mit eingetragenem PCR-Test als 2-G-Nachweis (Achtung: Ausnahme Wien nur bis 13 Jahre!)
- 2-G-Nachweispflicht und Contact Tracing bei Veranstaltungen/Zusammenkünften in nicht öffentlichen Sportstätten (Indoor und Outdoor) ab 25 Teilnehmer:innen
- 2-G-Nachweispflicht, Anzeigepflicht, Präventionskonzept, COVID-19 Beauftragter bei Veranstaltungen oder Zusammenkünften in nicht öffentlichen Sportstätten (Indoor und Outdoor) ab 50 Teilnehmer:innen
- Für SpitzensportlerInnen gilt weiterhin 3G (Achtung: Ausnahme Wien 2,5G)
Aufgrund der Spitzensport-Regelung im Pferdesport, die besagt, dass alle Pferdesportler:innen mit einer Lizenz Spitzensport betreiben, dürfen also Turniere, Trainings usw. mit einem 3G-Nachweis durchgeführt werden:
“SpitzensportlerInnen sowie deren TrainerInnen haben für den Trainings- und Wettkampfbetrieb einen 3-G Nachweis vorzuweisen, wenn physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können.”
>> Alle Empfehlungen des OEPS im Detail
Der Ebreichspark (ehemaliges Magna Racino) hat daher das CSN-B von 19.-21. November als eine Spitzensport-Veranstaltung mit 3G-Regelung ausgeschrieben, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
Das sagt Rechtsanwältin Nina Ollinger
Die auf Pferderecht spezialisierte Anwältin hat bereits am 7.11.2021 zu der neuen Regelungen ab 8. November auf ihrer Website Stellung genommen. Sie sieht eine 2G-Regelung für alle Reitschüler:inner, nicht jedoch für Betreiber:innen, Mitarbeiter:innen und: Einsteller:innen! Dies begründet sie damit, dass Einsteller:innen keine Sportstätte in diesem Sinne betreten würden, sondern im Rahmen eines Einstellvertrages zu ihrem Pferd kommen würden, um dieses zu bewegen.
Änderungen laut RA Nina Ollinger:
- Reitstallbetreiber und Mitarbeiter unterliegen weiterhin der 3G Regel.
- Für Kunden (Reitschüler) gilt die 2G Regel.
- Einsteller unterliegen keiner 2G Regel, da sie keine Sportstätte betreten sondern im Rahmen des Einstellvertrages zu ihrem Pferd kommen und dieses bewegen.
- Im Kundenbereich in geschlossenen Räumen ist nun von allen eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die übrigen Bestimmungen (Beauftragter, Präventionskonzept, Kontaktdatenerhebung,…) bleiben unverändert aufrecht.
Nicht geklärt wird, ob Einsteller kein G oder 3G benötigen. In ihrer vorherigen Erklärung von 26.10., sieht sie eine 3G-Regelung als nicht notwendig: “Einsteller unterliegen nicht der 3G Regel, mangels Betreten einer Sportstätte.”
>> Alle Empfehlungen von RA Nina Ollinger
++ Das ist fix ++
Einig sind sich Verband und Expertin darin, wenn es um den Umgang mit Kunden, sprich Reitschüler:innen geht:
Reitschüler:innen brauchen einen 2G-Nachweis.
Weiters dürften Turniere für alle “Spitzensportler:innen” (also die Kadermitglieder aller Sparten, jeder der seit 2018 international gestartet ist, eine gültige Lizenz der Stufe 1, 2, 3, 4 bzw. eine Startkarte der jeweiligen Sparte besitzen oder Mitglieder des OEPS Talente-Teams sind) mit einer 3G-Regelung stattfinden.
Turniere dürfen für Spitzensportler:innen laut OEPS-Definition mit 3G-Regelung stattfinden.
++ Das ist unklar ++
Unklar ist, wie mit der Situation in den Einstellbetrieben umgegangen werden soll. Letzten Endes sind hier die Stallbetreiber selbst verantwortlich eine Entscheidung bzw. Regelung zu treffen, da Verband und Experten nur Empfehlungen bzw. Ihre Sicht der Dinge präsentieren können.
OEPS sagt: Einstellbetrieb mit 2G
RA Nina Ollinger sagt: Einstellbetrieb ohne 2G
Wir halten Euch betreffend dieser Interpretationen auf dem Laufenden.
Weiterführende Links:
>> Rechtsanwältin Nina Ollinger
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